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Corona aktuell: Erstes Bundesland öffnet alles

Einen Wechsel in der Corona-Politik vollzieht das erste Bundesland zum Ende des Monats. Dabei wird es allen Einrichtungen im Land gestattet, frei von der Inzidenz ihre Räumlichkeiten für alle zu öffnen. Diese neue Verordnung ist nun dem Kabinett von Sachsen vorgelegt worden und soll ab dem 26. August gelten. Somit wird es künftig keine Orientierung mehr an den Neuinfektionen geben.

In der Corona-Pandemie hält die Politik noch immer an der Inzidenz als Referenzwert für Pandemie-Maßnahmen fest. Nun aber schert Sachsen aus und wird eine neue Strategie fahren. Die Sozialministerin des Freistaats hat dies gegenüber den Medien bestätigt. Sie sagte: „Mit der neuen Corona-Schutz-Verordnung ab Ende August wird es einen Paradigmenwechsel geben. Grundsätzlich werden alle Angebote und Geschäfte inzidenzunabhängig öffnen können – natürlich unter den bekannten Schutzvorkehrungen.” Doch bedeutet dies nicht, dass es in Zukunft keine neuen Beschränkungen geben wird. Auch weiterhin wird es ab einer gewissen Entwicklung des Pandemie-Geschehens Anpassungen der Maßnahmen geben.

Die Sieben-Tage-Inzidenz als Bewertungsmaßstab ist schon eine längere Zeit nicht mehr der einzige Wert, auf den in Sachsen geschaut wird. Auch die Berücksichtigung der Behandlungen auf den Intensivstationen gehört dazu. Nun aber sollen die Freiheiten der Bürger wiederhergestellt werden. Allerdings werden Konzerte, Clubs und Sportveranstaltungen nur mit einem Impf- oder Genesenennachweis besucht werden können, wenn ein noch zu bestimmender Grenzwert überschritten wird. Im Umkehrschluss bedeutet dies, dass nicht geimpfte Menschen im Land das Nachsehen haben.

Dem Kabinett in der Landeshauptstadt liegt der Entwurf dieser neuen Verordnung zur Diskussion vor. Sollte es dort keine Änderungsanträge geben, so wird aller Voraussicht nach dann am 24.08.2021 die Abstimmung darüber erfolgen. Zur aktuellen Lage sagte das Sozialministerium, dass die Anhörung des Entwurfs läuft. Es erfolgt dabei auch ein intensiver Austausch darüber, „wie wir künftig mit dem Indikator der oben genannten Bettenkapazitäten arbeiten und was dieser auslöst”. Es solle sich hierbei um ein Frühwarnsystem handeln, bei dem die Krankenhäuser die Bettenbelegung regelmäßig übermitteln. Läuft alles nach Plan, so erhält die Verordnung ab dem 26. August ihre Gültigkeit.

Auf den reinen Inzidenzwert von Neuinfektionen, die binnen sieben Tagen pro 100.000 Einwohner gemessen wird, verzichtet der Freistaat schon seit dem vergangenen Frühjahr. Sowohl die Bettenbelegung mit Corona-Patienten in regulären Krankenhausbetten wie auch die Intensivstationen und deren Belegung werden seither in die Bewertung von neuen Maßnahmen mit einbezogen.

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  • Ob der Schuß nicht nach hinten losgeht?
    Ist es sinnvoll zu warten, bis die Krankenhäuser wieder voll sind?
    Sind das keine volkswirtschaftlichen Kosten und auch Spätkosten?
    Ich glaube, die Politik hat keinen Durchblick nehr. Ob sie auch jemals einen hatte!!!
    Ich denke nein!!!

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Sara Breitner