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Da hat es gebumst! Paar hat Sex hinterm Steuer und baut Crash

Es sollte einer kleiner Ausflug am Nachmittag werden, doch er endete in einem “Verkehrsunfall” der ganz besonderen Art.

In Duisburg war ein 70-jähriger Mann mit seiner 34-jährige Freundin in einem grünen Audi unterwegs. Dabei überkam beide offenbar die Lust. Und dann kam es, wie es kommen musste – Die Sexfahrt nahm ein vorzeitiges Ende und ein Unfall mitten auf der Kreuzung Beecker und Hamborner Straße war die Folge. Dabei krachte das Auto in den Hyundai einer 53 Jahre alten Frau. Glücklicherweise blieb es bei einem Blechschaden und niemand wurde dabei verletzt, aber die Polizisten, die den Unfall aufnahmen, wurden doch schnell stutzig.

Die Beamten stellen anfänglich fest, dass die Ampelanlage an der Kreuzung zum Unfallzeitpunkt ausgefallen war. Weiterhin ermittelten Sie, dass der Fahrer des Audi die geltende Vorfahrtregelung missachtet hatte. Und schlussendlich verstrickten sich die Audi-Insassen bei der Frage, wer gefahren ist, auch noch in Widersprüche.

Der Unfallbericht sagt dazu Folgendes: “Weil die Angaben des Rentners und seiner jungen Begleiterin, die gleichzeitig Halterin des Audis ist, nicht eindeutig waren, bohrten die Beamten nach.“

Schlussendlich musste die Fahrerin einräumen, dass sie während der Fahrt Geschlechtsverkehr hatten. Sie gestand, dass sie während der Tour durch Duisburg auf dem Schoß Ihres Partners gesessen habe, während sie sich das Lenken, Treten der Pedale und das Schalten geteilt haben.

Der eigentliche Höhepunkt der Geschichte ist, dass weder die Halterin des Auto noch Ihr Partner einen gültigen Führerschein besaß. Das Nachspiel folgt nun in einer Anzeige wegen Gefährdung des Straßenverkehrs und Fahrens ohne Führerschein.

Wie ist die rechtliche Situation in Deutschland

Grundsätzlich ist der Geschlechtsverkehr in der Öffentlichkeit in Deutschland nicht verboten. Lediglich wenn sich durch den Akt jemand Drittes dadurch gestört fühlt, steht der öffentliche Liebesakt heute als Ordnungswidrigkeit oder Erregung öffentlichen Ärgernisses nach
§ 183a StGB unter Strafe und werden in der Regel mit Geldbußen bis zu 1.000 Euro geahndet.

In der Praxis können somit in Deutschland auch einvernehmliche sexuelle Handlungen polizeilich verfolgt werden, wenn sie durch jemand anderen zur Anzeige gebracht werden. Für gewöhnlich stellt die Polizei keine eigenen Ermittlungen ohne entsprechende Anzeige an.

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Author
Jerry Heiniken