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Diese Regeln gelten jetzt in Deutschland

Mit knallharten Maßnahmen geht die Politik gegen das Coronavirus vor und macht das Land dicht, das öffentliche Leben kommt langsam zum Erliegen.

Eine Vereinbarung zwischen dem Kanzleramt und den Ministerpräsidenten der Länder hat zum Ziel, ein einheitliches Vorgehen „zur weiteren Beschränkung von sozialen Kontakten im öffentlichen Bereich angesichts der Corona-Epidemie in Deutschland“. Dies erfolgte einstimmig und ohne Corona-Krach.

Solch einschränkende Maßnahmen habe es „in unserem Lande noch nicht gegeben. Das ist etwas, das einmalig ist und das wir in 70 Jahren Bundesrepublik noch nie tun mussten – aber jetzt tun müssen“, so die Bundeskanzlerin Angela Merkel.

Das alles wird nun geschlossen:
1. Bars, Clubs, Diskotheken, Kneipen und Theater, Opern, Konzerthäuser, Museen, Messen, Kinos, Freizeit- und Tierparks sowie Spielbanken, Spielhallen, Wettannahmestellen
2. Spielplätze (außer in Berlin und Thüringen), Sportanlagen, Schwimm- und Spaßbäder sowie Fitnessstudios
3. Prostitutionsstätten und Bordelle

Diese Verboten werden nun durchgesetzt:

1. Nicht mehr erlaubt sind mittlerweile Übernachtungen aus touristischen Zwecken in jeglichen Hotels und Pensionen. „Das beinhaltet und bringt auch mit sich, dass es keine Urlaubsreise ins In- und auch keine ins Ausland geben soll“, so die Kanzlerin.
2. Treffen von Vereinen und Sport- und Freizeiteinrichtungen, Angebote in Volkshochschulen, Musikschulen und sonstigen Bildungseinrichtungen im außerschulischen Bereich
3. alle Arten von Busreisen
4. Jegliche Zusammenkünfte (u. a. Gottesdienste) in Kirchen, Moscheen, Synagogen sowie Zusammenkünfte anderer Glaubensgemeinschaften

Das bleibt geöffnet:

Im Beschluss heißt es dazu, dass folgende Angebote nicht geschlossen werden: Wochenmärkte, Getränkemärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Tankstellen, Banken und Sparkassen, Poststellen, Friseure, Reinigungen, Waschsalons.

Ebenso bleiben geöffnet: der Zeitungsverkauf (z. B. an Kiosken) sowie Bau-, Gartenbau- und Tierbedarfsmärkte.

In dem Zuge ist es diesen Bereichen erlaubt, bis auf Weiteres auch sonntags zu öffnen, um so Warteschlangen zu vermeiden. Auch Handwerker dürfen weiterarbeiten.

Einschränkungen erfolgen hier:

Neue Besuchsregeln soll es für Krankenhäuser und Pflegeheime geben. Das Papier sagt dazu: „Einmal am Tag, für eine Stunde, allerdings nicht von Kindern unter 16 Jahren, nicht von Besuchern mit Atemwegsinfektionen“

Erst ab 6 Uhr dürfen Restaurants und Gaststätten öffnen, müssen aber schon um 18 Uhr schließen. Ein Mindestabstand zwischen den Tischen ist einzuhalten, die Zahl der Gäste wird begrenzt. Bayern und Berlin wollen 1,50 m Abstand, in NRW sollen es gar 2 m werden. Zudem gilt in Bayern: Maximal 30 Gäste zur gleichen Zeit, Öffnungszeiten bis maximal 15 Uhr.

ZIEL ALLER Maßnahmen: Eine Entschleunigung des öffentlichen Lebens um die Ausbreitung des Virus so zu verlangsamen, dass das Gesundheitssystem weiter effizient arbeiten kann.

Hohe Strafen drohen bei Nichteinhaltung

Hohe Strafen drohen bei Nichteinhaltung. Mehr als 20 Strafverfahren hat die Polizei allein in Berlin mittlerweile gegen Betreiber von Bars eingeleitet, die trotz Verbot ihre Läden offenhielten. Als Strafe kommen im Extremfall zwei bis fünf Jahre Gefängnis zusammen, 25.000 Euro drohen bei Missachtung der Quarantäneregelungen. Es gilt: Absichtlich Menschen mit dem Virus zu infizieren kann als Körperverletzung ausgelegt werden.

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Author
Martin Beier