

Verbraucher in Deutschland müssen aktuell besonders wachsam sein: Drei neue Rückrufe bei Lebensmitteln sorgen bundesweit für Aufsehen – von tiefgekühltem Gemüse über Baguette bis hin zu beliebten Eissorten. Grund ist immer dasselbe: Fremdkörper im Essen können zu schweren Verletzungen führen.
Kaufland ruft Spinat bundesweit zurück
Der Discounter Kaufland hat einen Rückruf für seinen gefrorenen „K-Classic Spinat“ gestartet, der in einer 1000-Gramm-Packung verkauft wurde. Grund: In einzelnen Packungen könnten sich Plastikfremdkörper befinden, was beim Verzehr zu Schnittverletzungen im Mund oder Rachen führen kann.
Das Produkt mit der GTIN 4337185811425 und Mindesthaltbarkeitsdatum Oktober 2027 aus der Charge L5435 DD wurde bereits aus dem Verkauf genommen. Wer die Ware gekauft hat, kann sie in jeder Kaufland-Filiale zurückgeben – eine Erstattung erfolgt auch ohne Kassenbon.
Edeka-Baguette: Glassplitter stellen Gesundheitsrisiko dar
Bei Edeka sorgt ein weiterer Rückruf für Alarm: Das „Edeka Herzstücke Klassik Baguette zum Aufbacken“ wurde aufgrund möglicher Glasfremdkörper aus dem Verkauf genommen. Betroffene Produkte wurden vor allem in Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen und Rheinland-Pfalz verkauft.
Glas im Brot birgt nicht nur eine Verletzungsgefahr im Mund- und Rachenbereich. Im schlimmsten Fall könnten auch innere Blutungen auftreten, wenn Glasstücke verschluckt werden. Verbraucher sollten das Baguette nicht essen, sondern in der Filiale zurückgeben – der Kaufpreis wird erstattet. Symptome nach dem Verzehr könnten unter anderem Blutungen, Schmerzen, Übelkeit oder Atemnot sein. In solchen Fällen wird dringend empfohlen, medizinische Hilfe in Anspruch zu nehmen.
Eiscreme-Rückruf bei Edeka, Netto & Marktkauf
Auch bei beliebten Eisprodukten gibt es einen Rückruf: Hersteller De Dessert Meesters ruft verschiedene 500-ml-Eissorten zurück, die bei Edeka, Netto Marken-Discount und Marktkauf verkauft wurden. Grund sind mögliche Metallfremdkörper im Produkt.
Betroffen sind unter anderem Sorten wie „Edeka Herzstücke Chocolate Caramel“ und „Jack’s Ice-Cream Choco Crumble“. Verbraucher sollten diese nicht verzehren und können sie im Laden zurückgeben, wo der Kaufpreis ebenfalls erstattet wird. Wie bei den anderen Rückrufen gilt: Schon kleine Fremdkörper können im Mund- und Rachenraum schwere Verletzungen verursachen – im schlimmsten Fall auch innere Schäden.
Fazit: Ob beim Spinat, Baguette oder Eis – Konsumenten sollten genau prüfen, ob sie eines der betroffenen Produkte gekauft haben, und im Zweifel das Lebensmittel nicht verzehren. Rückgaben werden in der Regel problemlos erstattet.