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Einbürgerung wird künftig erschwert

Einen strengeren Umgang mit Zuwanderern plant die Bundesregierung mit denen, die bei ihrer Identität täuschen. Der Weg zum deutschen Pass und der Einbürgerung wird dadurch erschwert. Auch Kinder werden von der geplanten Verschärfung betroffen sein.

Zuwanderer werden im Zuge der Einbürgerung Teil des Staatsvolkes, dürfen wählen und die politische Richtung im Land mitbestimmen. Daher hat der Staat kein Interesse daran, ungeeignete Personen zu seinen Bürgern zu machen und nicht jeder Einbürgerungswillige erhält den begehrten Pass.

Nun kommen zu den bestehenden Hürden weitere hinzu. Geplant ist von der Bundesregierung eine bessere Identitätsklärung und andere Neuregelungen. Das Bundesinnenministerium hat den Gesetzentwurf dazu erarbeitet und wird derzeit in den Ressorts abgestimmt. Das Kabinett soll bis zum Sommer den Beschluss dazu fassen.

In dem Entwurf ist enthalten, dass Zuwanderern die Einbürgerung erschwert werden soll, wenn sie ihre wahre Identität verheimlichen. Die unter der falschen Identität in Deutschland verbrachten Jahre werden dann nicht anerkannt. Acht Jahre muss ein Ausländer im Land gelebt haben, bevor eine Beantragung des deutschen Passes überhaupt möglich ist. Hat die betreffende Person bei der Einreise ein falsches Herkunftsgebiet oder falsche Namen angegeben und diese Täuschung später auffliegt, so finden die „unter falscher Identität zurückgelegten Aufenthaltszeiten“ bei der Einbürgerungsentscheidung keine Berücksichtigung mehr.

Vor der Einbürgerungsentscheidung soll nach dem Entwurf schon eine zweite Hürde greifen. Derzeit benötigt ein Ausländer eine befristete Aufenthaltsgenehmigung und kann nach drei bis fünf Jahren eine Niederlassungserlaubnis beantragen, welche dann entscheidend für die Einbürgerung ist. Identitätstäuscher scheitern künftig dann bereits an der Niederlassungserlaubnis. Die „Klärung von Identität und Staatsangehörigkeit als zwingende Voraussetzung auch im Aufenthaltsrecht für die Erteilung einer Niederlassungserlaubnis“ ist demnach festgeschrieben.

Kinder von Identitätstäuschern trifft dann die dritte Stufe. Kinder zweier ausländischer Elternteile erhalten nach der Reform des Staatsangehörigkeitsrechtes im Jahr 2000 grundsätzlich ab Geburt den deutschen Pass, wenn mindestens ein Elternteil acht Jahre in Deutschland lebt. Nun sollen geklärte Identität und Staatsangehörigkeit der Eltern Voraussetzung für die Staatsangehörigkeit der Kinder sein.

Weiterhin soll die Mehrstaatigkeit von eingebürgerten Flüchtlingen reduziert werden. Aktuell behalten insbesondere Syrer und Afghanen ihr alte Staatsangehörigkeit, wenn sie eingebürgert werden. In dem Entwurf heißt es dazu, dass Mehrstaatigkeit „nicht mehr generell, sondern nur dann hingenommen werden, wenn ihnen die Stellung eines Antrags auf Entlassung aus der Staatsangehörigkeit ihres Herkunftsstaates nicht zumutbar ist“.

Die Auswertung der Melderegister hat ergeben, dass etwa 4,3 Millionen Deutsche eine weitere Staatsangehörigkeit besitzen. Jedoch soll das Entstehen von Mehrstaatigkeit dem Gesetz nach nur in Ausnahmen möglich sein. In der Gesetzesbegründung der großen Reform Anfang des Jahrtausends hieß es noch, „der Grundsatz der Vermeidung von Mehrstaatigkeit bei der Einbürgerung“ werde „beachtet“.

Am Ende der Ressortabstimmung wird sich zeigen, ob diese Hürden geltendes Recht werden. Begründet wird die Verschärfung durch das Bundesinnenministerium so: „Eine Rechtsordnung, die sich ernst nimmt, darf nicht Prämien auf die Missachtung ihrer selbst setzen.“ Durch diese Gesetzesänderungen solle „dieser Anreiz gemindert und erreicht werden, dass das Einbürgerungsverfahren gegenüber Falschangaben und damit einem zu missbilligenden Verhalten abgesichert wird“.

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Author
Jerry Heiniken