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Gemeingefährlicher Mann auf der Flucht: Gehen Sie ihm aus dem Weg!

Vorsicht vor diesem geflohenen Straftäter! Die Polizei geht ersten Hinweisen nach: Der Mann befinde sich wahrscheinlich im Landkreis Leer in Niedersachsen. Der verurteilte Sexualstraftäter hatte begleiteten Ausgang, konnte dabei fliehen.

Der Mann war am Donnerstagmittag unter Bewachung durch einen Seelsorger aus dem Strafvollzug Meppen nach draußen gelassen worden und entkam. Er hatte angegeben, in der Innenstadt Einkäufe tätigen zu müssen. Wie genau ihm die Flucht gelang, wollte die Polizei nicht bekannt geben. Ersten Medienberichten zufolge soll er nach einem Toilettengang die Hintertür einer Bäckerei genutzt haben. Der Flüchtige sitzt unter anderem wegen diverser Sexualstraftaten und wird als gemeingefährlich eingeschätzt.

Die Polizei bittet nun dringend um Hinweise auf seinen Aufenthaltsort. Der Gesuchte ist 1,72 Meter groß, hat grau-blonde schüttere Haare, blaue Augen und einen Bauchansatz. Er trug zuletzt ein kurzärmliges rotes Hemd und blaue Jeans. Polizeisprecherin Corinna Maatje: „Sollten Sie den Mann antreffen, halten Sie Abstand und informieren Sie umgehend unter der Rufnummer 110 die Polizei.“

Des Weiteren wurden von der Polizei alle Menschen, die am Freitagvormittag rund ums Emsland unterwegs waren, davor gewarnt, Anhalter mitzunehmen. „Es wird sehr, sehr umfangreich gesucht“, sagte die Sprecherin weiter. Wo genau, mit wie vielen Einsatzkräften und ob es schon Hinweise aus der Bevölkerung gibt, gab sie aus ermittlungstaktischen Gründen nicht bekannt.

Der Mann befand sich laut Angaben des Justizministeriums seit dem 25. Juli 2010 in Haft – zunächst wegen Betruges, anschließend wegen Vergewaltigung, Körperverletzung, Nötigung und Bedrohung. „Dieser Verurteilung liegt auch die Unterbringung in der Sicherungsverwahrung zugrunde, die seit dem 19. Juli 2019 vollzogen wird“, heißt es weiter.

Bei Sicherungsverwahrung handelt es sich um eine Sicherung, um die Öffentlichkeit vor gefährlichen Straftätern zu schützen. In der Regel wird sie angeordnet, wenn eine oder mehrere schwere Straftaten wie Gewaltstraftaten und Sexualstraftaten begangen wurden und bei dem Täter ein Hang zu erheblichen Straftaten festgestellt wird. Die Dauer der Sicherungsverwahrung ist unbefristet, wird aber regelmäßig auf ihre Verhältnismäßigkeit überprüft.

Bild: Polizeiinspektion Emsland/Grafschaft Bentheim

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Martin Beier