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Gericht enteignet zum ersten Mal einen Raser

Das hat ganz üble Folgen für den Raser. Statt der erlaubten 100 km/h rast ein Motorradfahrer mit 226 km/h über die Autobahn. Nun hat ein Hamburger Gericht entschieden, diesen Raser zu enteignen. Ein neuer Paragraph macht dies jetzt möglich und betrifft auch Autofahrer.

Ein Hamburger Gericht verurteilte einen Raser zu Führerscheinentzug, neun Monate Führerscheinsperre und 2.600 Euro Geldstrafe. Doch das war noch nicht alles. Denn darüber hinaus entschied das Gericht auch, den Verkehrssünder zu enteignen und ihm ist das Motorrad als ersatzlos wegzunehmen.

Seine verhängnisvolle Tour startete der Motorradfahrer Ende des vergangenen Jahres auf der Autobahn A7. Dabei fuhr er bis zu 60 km/h zu schnell und überholte rechts und ignorierte durchgezogene Linien. Dies hatte zuerst die Hamburger Morgenpost berichtet. Zu einem späteren Zeitpunkt war der Fahrer dann mit bis zu 226 km/h unterwegs, obwohl nur eine Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h erlaubt war. Eine Ortschaft durchfuhr er mit 129 km/h und ignorierte auch noch eine rote Ampel. Zu diesem Zeitpunkt beendete die Polizei die rasante und rücksichtslose Fahrt.

Neuer Paragraph gegen Rasertum

Nach alter Rechtslage bis Ende 2017 wäre der Fahrer lediglich wegen Verstoßes gegen die Straßenverkehrsordnung belangt worden. Nun hat das Gericht aber auf einen neuen Paragrafen zurückgegriffen, der jetzt unter anderem das Thema illegale Straßenrennen berücksichtigt. In Paragraf 315 d steht geschrieben: “Wer sich im Straßenverkehr als Kraftfahrzeugführer mit nicht angepasster Geschwindigkeit und grob verkehrswidrig und rücksichtslos fortbewegt, um eine höchstmögliche Geschwindigkeit zu erreichen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft”. Zudem erweitert der Paragraf 315f den Tatbestand noch um eine Möglichkeit, die Kraftfahrzeuge bei besonders widrigem Verkehrsverhalten einzuziehen. Dies gilt potenziell auch für Autofahrer.

Dabei handelt es sich bei der Einziehung von KfZ als Tatobjekt um eine reine Ermessensentscheidung seitens des Gerichts, sagt Kai Wantzen vom Hanseatischen Oberlandesgericht. Ausschlaggebend für diese drastische Entscheidung sei auch gewesen, dass an dem Motorrad technische Veränderungen vorgenommen worden sind, die aber nicht zugelassen waren. Weiter sagte Wantzen: “Wäre die Fahrt mit einer unauffälligen Familienkutsche zurückgelegt worden, auf deren Benutzung die Familie des Fahrers dringend angewiesen ist, hätte das Gericht im Sinne der Verhältnismäßigkeit vermutlich anders entschieden”.

Zunächst hatte der Angeklagte gegen den Strafbefehl Einspruch eingelegt, zog diesen dann aber wieder zurück. Somit ist die Entscheidung nun rechtskräftig und das 160 PS starke und rund 15.000 Euro teure Motorrad wird versteigert.

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Jerry Heiniken