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Hochzeiten könnten schon bald mit 20.000 Euro gefördert werden

Für großes Aufsehen sorgt ein Gesetzesentwurf. Er sieht für Paare, die sich trauen (lassen), Bonuszahlungen von bis zu 20.000 Euro vor, wenn sie sich das Ja-Wort in der Kirche geben. Dadurch soll die seit Jahren rückläufige Zahl der Trauungen wieder angekurbelt werden.  

Wenn das Gesetz durchgeht, würde der Staat Ausgaben in der Maximalhöhe von 20.000 Euro rückerstatten, etwa für Blumenschmuck, Brautkleid, Catering oder Fotograf. Eingebracht wurde die Idee von mehreren Abgeordneten der rechtspopulistischen Lega in Italien.

Polit-Experten vermuten in dem Gesetzesentwurf einen Versuch der Partei, Aufmerksamkeit auf sich zu ziehen. Denn die Lega verlor bei den letzten Wahlen ungefähr die Hälfte ihrer bisherigen Stimmung und ist damit nur noch Juniorpartner in der aktuellen Regierung. 

Große Aufregung herrscht um die Tatsache, dass nur kirchliche Hochzeiten in den Genuss einer staatlichen Förderung kommen würden. Denn Italien sei ein säkularer Staat und könne nicht nur kirchliche Trauungen fördern, kritisierte die Opposition. Regierungschefin Giorgia Meloni entgegnete, dass es sich bei dem Vorschlag nicht um einen Regierungsbeschluss handeln würde. 

Auch in Deutschland wurden 2021 so wenige Hochzeiten gefeiert wie noch nie, allerdings steht der Negativrekord in Zusammenhang mit der Pandemie. Denn viele Standesämter waren geschlossen oder hatten einschränkende Regeln in Kraft, was viele Paare dazu bewegt hatte, ihren großen Tag zu verschieben.

Demnach heirateten im vergangenen Jahr 357.800 Paare, das sind 4,2 Prozent weniger als 2020. Weniger Eheschließungen gab es nur während des Ersten Weltkriegs zwischen 1915 und 1918, für die Jahre 1944 und 1945 im Zweiten Weltkrieg liegen allerdings keine Daten vor. 2022 wird eine deutlich höhere Zahl an Eheschließungen erwartet.

Die meisten Ehen in Deutschland, nämlich 349.000, wurden 2021 zwischen Mann und Frau geschlossen; zwischen Menschen gleichen Geschlechts waren es 8700. In Italien sind gleichgeschlechtliche Ehen übrigens immer noch nicht rechtskräftig – eingetragene Partnerschaften werden aber akzeptiert. Für die Forderungen, welche die Rechtspopulisten vorgesehen haben, werden diese aber wohl kaum in Frage kommen.

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Martin Beier