

Bald wird ein unscheinbarer Umschlag in Millionen von Briefkästen landen: Werfen Sie ihn nicht weg! Wenn Sie ein solches Schreiben erhalten, raten Experten, sofort zu handeln.
Vor wenigen Wochen erhielten Millionen von Bürgern eine gute Nachricht: Die Renten werden im Juli dieses Jahres um 4,24 Prozent steigen. Das ist deutlich mehr, als viele gehofft hatten – schließlich lag die Prognose Ende letzten Jahres mit 3,73 Prozent deutlich darunter. Doch die Freude könnte für viele unerwartet zum Albtraum werden.
Rentenbescheid: Warum Sie sofort reagieren sollten
Wenn Sie in den kommenden Monaten Ihren Rentenbescheid erhalten, müssen Sie ihn sorgfältig prüfen. Vergewissern Sie sich, dass alle darin angegebenen Rentenzeiten korrekt sind und die Erhöhung und alle anderen Beträge richtig berechnet wurden. Die Berater der Deutschen Rentenversicherung (DRV) können Ihnen dabei helfen, und das kostenlos. Es ist so wichtig, alles auf seine Richtigkeit zu überprüfen, weil Sie nach Erhalt des Rentenbescheids nur einen Monat Zeit haben, um etwaige Fehler zu korrigieren (drei Monate, wenn Sie im Ausland leben).
Nach Angaben der DRV werden die Rentenbescheide in diesem Jahr zwischen Mitte Juni und Ende Juli verschickt. Wie die Frankfurter Rundschau schreibt, bedeutet dies für einen Teil der 21,5 Millionen Rentner in Deutschland, dass sie ihre neue, erhöhte Zahlung erhalten, bevor sie den Bescheid mit der Post bekommen.
Rentner aufgepasst: Werden Sie steuerpflichtig?
Aber es gibt nicht nur gute Nachrichten: Wie jedes Jahr bedeutet die Rentenerhöhung für viele Tausende Rentner mehr Aufwand für wenig mehr Geld: Die Rede ist von denen, die erstmals über den Freibetrag rutschen. Schätzungen zufolge wird dies im Jahr 2026 rund 100.000 Rentner betreffen.
Ab diesem Jahr beträgt der Grundfreibetrag 12.348 Euro pro Jahr für Alleinstehende und 24.696 Euro für Ehepaare. Wer durch die Rentenerhöhung mehr Geld erhält, muss auf den Betrag, der den Grundfreibetrag übersteigt, Steuern zahlen. Wie viel das ist, hängt davon ab, in welchem Jahr Sie in Rente gegangen sind – für ältere Jahrgänge ist es weniger (nur 50 %, wenn Sie 2005 in Rente gegangen sind) und für neuere Rentner mehr (83,5 %, wenn Sie beispielsweise letztes Jahr in Rente gegangen sind).
Was Sie als Rentner steuerlich absetzen können
Rentnern wird empfohlen, sich sehr sorgfältig mit dieser Frage zu befassen – insbesondere unter Berücksichtigung etwaiger weiterer Einkünfte. Es lohnt sich auch zu prüfen, welche Ausgaben Sie steuerlich absetzen können. Dazu gehören sogenannte „außergewöhnliche Belastungen“ wie:
– Kosten für Medikamente, Zahnersatz, Brillen, Hörgeräte und Hilfsmittel.
– Arzt- und Krankenhausrechnungen sowie Zuzahlungen.
– Fahrtkosten zum Arzt (30 Cent pro Kilometer).
– Kosten für Kuren oder Heilpraktiker
Versicherungen (Kfz, Kranken- und Pflegeversicherung), ein Teil der Kosten für Arbeiten rund um Haus und Garten sowie für Haushaltshilfe und häusliche Pflege und sogar die Kirchensteuer können ebenfalls steuerlich abgesetzt werden. Mit Blick darauf sollten Sie darauf achten, alle relevanten Belege zu sammeln. Weitere Informationen darüber, was steuerlich abgesetzt werden kann, finden Sie auf Websites wie Finanztip und Vervox.