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Kabinett beschließt höheres Wohngeld für Geringverdiener

Gute Nachrichten für Mieter. Ein Gesetzentwurf von Bundesbauminister Horst Seehofer ist von der Bundesregierung auf den Weg gebracht worden. Dieser sieht deutliche Verbesserungen beim Wohngeld vor. Darin ist unter anderem vorgesehen, dass die Höhe des staatlichen Mietzuschusses, anders als bisher, in Zukunft alle zwei Jahre angepasst werden soll. Diese Änderungen würde für rund 660.000 Haushalte eine spürbare Verbesserung bedeuten.

Am heutigen Tage hat die Bundesregierung eine Verbesserung des Wohngeldes auf den Weg gebracht. In dem von Bundesbauminister Horst Seehofer eingebrachten und nun gebilligten Gesetzentwurf sind umfangreiche Verbesserungen für rund 660.000 Haushalte mit geringem Einkommen vorgesehen.

Unter anderem ist eine regional gestaffelte Erhöhung der möglichen Höchstbeiträge geplant, bis zu welcher Höhe die Miete in Zukunft mit berücksichtigt wird. Ebenfalls sieht die neue Vorlage eine Einführung der neuen Mietenstufe VII vor, durch die dann Haushalte in Gemeinden und Kreisen mit höheren Mieten zielgerichteter entlastet werden sollen.

Geplant ist, dass das Gesetz zum 1. Januar 2020 in Kraft treten soll. Da das Wohngeld jeweils zur Hälfte von Bund und Ländern gezahlt wird, ist eine Zustimmung des Bundesrates zu diesem Entwurf notwendig. Das Redaktionsnetzwerk Deutschland teilte in seinen Zeitungen mit, dass künftig für die Berechnung des Wohngeldes die ausschlaggebenden Höchstbeträge der Miete um bis zu 10,2 Prozent erhöht werden.

Laut dem Bericht soll, im Vergleich zur derzeitigen Praxis, das Wohngeld alle zwei Jahre an die Entwicklung der Bestandsmieten und der Einkommen angepasst werden. Bezieher von Wohngeld haben seit 2015 Mieterhöhungen von rund vier Prozent hinnehmen müssen. Es wird davon ausgegangen, dass dieser Wert bis zum Ende des laufenden Jahres auf rund neun Prozent steigen wird. Anfang 2016 gab es die letzte Anpassung des Wohngeldes.

Anpassung des Wohngeldes an die Lebensbedingungen

Der Sinn des Wohngeldes liegt unter anderem darin, dass Menschen bei der Miete oder den laufenden Kosten von selbst genutztem Wohneigentum unterstützt werden. Andernfalls müssten diese Personenkreise Hartz IV beantragen. Zum Stichtag 31. Dezember 2017 gab es nach Angaben des Statistischen Bundesamtes in Deutschland rund 560.000 Haushalte mit Wohngeldbezug.

Im Koalitionsvertrag zwischen den Spitzen der Union und der SPD war eine “Anpassung” des Wohngeldes an die individuellen und allgemeinen Lebensbedingungen vereinbart worden. Im vergangenen Herbst war dann beim Wohngipfel im Kanzleramt eine Erhöhung des Leistungsniveau und der Reichweite für das nächste Jahr vereinbart worden.

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Author
Jerry Heiniken