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Länder einigen sich auf gemeinsame Regelungen für Großveranstaltungen

Die Corona-Regeln in Deutschland sind ein riesiger Flickenteppich, besonders in Bezug auf mögliche Großveranstaltungen. So ist es aktuell in Dortmund nur 750 Zuschauern erlaubt, das Westfalenstadion zu betreten, in Berlin bei der Herta sind es 3.000 und die Bayern-Heimspiele können bis zu 10.000 Gäste besuchen.

Doch das soll sich nun bald ändern. Denn es wird nun einheitliche Regelungen in allen Bundesländern für Spiele der Bundesliga geben. Aber auch für Konzerte und andere Veranstaltungen sollen sie gelten. Die Chefs der Staatskanzleien haben sich darauf in einer Konferenz am Mittwoch geeinigt. Der Beschluss sieht unter anderem vor, dass es bei Spielen der Bundesliga eine maximale Auslastung von 50 Prozent geben solle. Als Höchstgrenze gelten dann 10.000 Zuschauer. Möglich wird dies, da es sich hierbei um Außenveranstaltungen handelt.

Bis zu 30 Prozent der Vollbelegung sollen es dem Entwurf nach dann bei Großveranstaltungen in geschlossenen Räumen sein, etwa Konzerte. Begrenzt ist die Zahl auf 4.000. Dabei gelten aber weiterhin die Regeln nach 2G-Plus und 2G. Auch besteht dann die Pflicht, medizinische Masken zu tragen. Ebenso wird von den geltenden Hygiene-Konzepten nicht abgewichen.

Zudem wird künftig das jeweilige Pandemiegeschehen in den bundesweit geltenden Plan mit einfließen. Keine Einigung gab es hingegen bei den Grenzwerten, etwa die Hospitalisierungs-Inzidenz.

Wie so häufig bei solchen Übereinkünften gab es auch wieder Sonderregelungen für einzelne Länder. So wurde von Bayern, Sachsen und auch Sachsen-Anhalt ein möglichst einheitliches Vorgehen unterstützt, doch solle es ihnen möglich sein, „im Rahmen ihrer Regelungen (…)“ möglichst „geringfügig abweichen“ zu können, „was angesichts der Anwendung weiterer Schutzmechanismen für vertretbar gehalten wird.“ Übersetzt bedeutet das nichts weiter als eine Erhöhung der Zahl der Menschen, die evtl. in Stadien gelassen werden können.

Im Gegensatz dazu macht Mecklenburg-Vorpommern genau den umgekehrten Schritt und will weit weniger Menschen in Stadien lassen. So heißt es in dem Entwurf: „Mecklenburg-Vorpommern trägt den Beschluss im Interesse einer bundesweiten Verständigung auf Mindeststandards mit, ist aber der Auffassung, dass der vorgesehene Rahmen in der gegenwärtigen Phase der Pandemie aktuell nicht ausgeschöpft werden sollte.“

In der vergangenen Ministerpräsidentenkonferenz waren die Ländervertreter dazu angehalten worden, einen einheitlichen Plan bis spätestens 9. Februar auszuarbeiten. Der vorliegende Plan ist dabei von den Ländern Nordrhein-Westfalen und Berlin ausgearbeitet worden. Sobald die Länder die jeweiligen Verordnungen angepasst haben, treten die neuen Regelungen auch in Kraft. Erwartet wird dies innerhalb der nächsten Tage.

Kommentare anzeigen

  • Wer das Geld hat kauft sich frei!
    Diese Schmierenpolitiker gehören alle verhaftet,
    allen voran der Söder aus dem FREISTAAT Bayern - hört Ihr wie die Hühner sich freuen?

  • Es soll eine Vorschrift für das ganze Land geben. Sonst wird es einen neuen Marti Luther geben, den die Bayer noch in 1000 Jahren bekämpfen werden.

  • Da steht doch tatsächlich im gleichen Artikel "einheitliche Regelungen", und dann wollen bestimmte Bundesländer schon wieder "geringfügige" Änderungen für sich.
    Also entweder "einheitlich", oder "Chaos" wie bisher.
    Aber wetten, dass es auch zukünftig bei einem "einheitlichen Chaos" in Deutschland bleiben wird?!
    Für was werden eigentlich unsere Politiker bezahlt??

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Author
Stephan Heiermann