Kategorien: News

Lebenslange Haft für Mord an Susanna

Im Vergewaltigungs- und Mordprozess rund um die 14-jährige Susanna ist der Angeklagte Ali B. zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Das Gericht stellte zudem die besondere Schwere der Schuld fest. Die Urteilsbegründung besagt, er habe kaltblütig und zielgerichtet gehandelt.

Das Landgericht Wiesbaden hat den Angeklagten Ali B. wegen des Mordes und der Vergewaltigung der Schülerin Susanna zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt. Ebenfalls wurde durch die Richter in dem Urteil die besondere Schwere der Schuld festgestellt. Somit ist eine vorzeitige Haftentlassung nach 15 Jahren für den Mann, der als Flüchtling aus dem Irak kam, so gut wie ausgeschlossen. Eine Unterbringung in der Sicherungsverwahrung hat sich das Gericht vorbehalten.

Nach Ansicht des Landgerichts war es erwiesen, dass Susanna vor mehr als einem Jahr in einem Waldgebiet nahe des Wiesbadener Stadtteils Erbenheim von dem 22-Jährigen zuerst vergewaltigt und dann ermordet worden war. Die Richter folgten in ihrem Urteilsspruch der Forderung der Staatsanwaltschaft. Der Vorwurf der Anklagevertreter lautete, dass der irakische Flüchtling Susanna absichtlich erwürgt hatte, um die Vergewaltigung zu verdecken. Dabei habe er kaltblütig, zielgerichtet und heimtückisch gehandelt. Hingegen gab es von der Verteidigung keinen konkreten Strafantrag. Im Prozess hatte der zur Tatzeit 21-Jährige die Tat gestanden, im Mai des vergangenen Jahres Susanna erwürgt und nahe eines Bahndammes bei Wiesbaden verscharrt zu haben. Die Vergewaltigung hat er aber stets abgestritten. Durch eine Gutachterin ist dem Angeklagten eine Persönlichkeitsstörung attestiert worden. Er sehe lediglich seine eigenen Bedürfnisse und um diese zu erreichen, manipuliere er auch andere Menschen.

Tagelang wird nach Susanna gesucht

Gefunden wurde die Leiche der Schülerin am 6. Juni in einem Erdloch. Die Einsatzkräfte waren gut zwei Wochen nach dem Verschwinden des Mädchens nach einem Hinweis durch einen Zeugen auf das Versteck mit dem toten Mädchen gestoßen. An dem Fall war aber auch besonders, dass Ali B. mitsamt seiner Familie und gefälschten Papieren nach der Tat in den Nordirak ausgereist war. Dort wurde er aber von den herrschenden Kurden der Bundespolizei übergeben. Der Präsident der Bundespolizei, Dieter Romann, flog persönlich nach Erbil und brachte ihn zusammen mit Spezialkräften zurück nach Deutschland. Da es aber zwischen dem Irak und der Bundesrepublik kein Auslieferungsabkommen gibt, hatte diese Aktion aber Proteste von Seiten der irakischen Regierung zur Folge. Bundesweit hatte der Fall eine Debatte um die deutsche Flüchtlingspolitik ausgelöst.

Der Angeklagte entschuldigte sich in seinem letzten Wort vor Gericht bei der Mutter von Susanna. Der Iraker muss sich in einem weiteren Prozess auch wegen der Vergewaltigung einer Elfjährigen verantworten. Dieser Prozess wird unter Ausschluss der Öffentlichkeit verhandelt.

Social
Author
Jerry Heiniken