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Mitten in Deutschland: Familie muss neues Haus nach Behördenfehler wieder abreißen

Das Amtsgericht in Brandenburg hat einen schrecklichen Fehler gemacht. Und dieser kostet eine Familie aus Rangsdorf jetzt ihr Zuhause. Das Problem ist das Grundstück der Familie, auf dem das Haus errichtet wurde. Anders als angenommen, gibt es nämlich einen rechtmäßigen Besitzer, der bei der Erbensuche durch das Amtsgericht nicht ausfindig gemacht wurde.

Die richterliche Entscheidung ist nun leider rechtskräftig. Die Familie muss das Haus innerhalb eines Jahres räumen, dann wird es abgerissen. Ein wahrer Schock, denn in dem Haus steckt viel Geld, Liebe und Zeit. Es war für die Opfer ein Traumhaus. Doch der Traum ist nun geplatzt. Zudem wurde auch der Streit vor Gericht für das Paar zur Zerreißprobe. Inzwischen hat es sich getrennt. „Die vielen Tränen und schlaflosen Nächte in all den Jahren kann uns niemand ersetzen“, erklärt die Mutter der Familie im Gespräch mit der Berliner Zeitung.

Und auch wenn die Ehe an der Auseinandersetzung mit dem Gericht und dem rechtmäßigen Erbe des Grundstücks zerbrochen ist und das Haus bald abgerissen werden muss: Klar ist inzwischen, wer für die gesamten Kosten aufkommen wird. „Bisher geltend gemachte Rechtsverfolgungs-Kosten sind vom Justizministerium übernommen worden“, erklärt Brandenburgs Justizministerin Hoffmann. Auch die Übernahme von weiteren Kosten, die bei der Familie entstanden sind, werden geprüft, so Hoffmann: „Wir haben uns auf einen gemeinsamen Gutachter verständigt, der den aktuellen Wert des Grundstücks samt Haus ermitteln soll. Weil dies für uns dann für uns die Basis ist, über etwaige Amtshaftungs- und Entschädigungsansprüche zu entscheiden.“

Auch wenn das Zuhause der Familie nun also verloren geht: Einen größeren finanziellen Schaden erleiden sie glücklicherweise nicht, denn auch dem Gericht ist klar, dass die Familie am Ende keinerlei Schuld trifft. Schuld hat der, der den Erben damals nicht ausfindig gemacht hat.

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  • Traurig für die Hausbauer aber unsere Gesetzgebung ist nun einmal so. Unrecht gab es schon zu DDR Zeiten nach der Scheidung wer Wohnrecht bekommt ,das ist der Jenige der das Erziehungsrecht bekommen hat, kann machen was er will. Die damit gewünschten Ziele wurden so nicht erreicht. Das Haus wurde sofort verkauft die Tinte vom Gericht war da noch nicht einmal trocken. Wie schon angesprochen ,wer nun Schuld an der ganzen Tragödie hat, ist wohl nicht so einfach zu beantworten. Dem Verantwortlichen der die Nachforschung zum Besitzanspruch (ERBEN) durchgeführt hat zu geben ist die Einfachste Art die Schuld zuzuweisen. So ein Verfahren liegt wohl nicht nur in einer Hand der Entscheidung im Katasteramt liegen wohl die Unterlagen wessen Grundstück das ist. Dieser Weg ist wohl die erste Anlaufstrecke um die Erben- Erbfolge zu ermitteln. Ich wünsche nur das die Familie zu ihrem Recht verholfen wird und Sie dafür volle Entschädigung bis zur Verfügungstellung eines geeigneten NEUEN Baugrundstück geholfen wird. Auch wenn die Schuld vom Amt eingestanden wurde sind die Wege zum Recht sehr lang. Das Durchhaltevermögen der betroffenen Familie ist hier gefragt. Viel GLÜCK

  • Oh mein Gott - wie entsetzlich!!!! Dafür gibt es wohl keinen Ausdruck, und ich hoffe, dass das Paar wieder zusammenkommt. Das muss eine enorme Belastung gewesen sein. Aber hätte es da nicht noch eine andere Lösung geben können? Mit dem Erben selbst? Irgendwie kann ich mir das nicht vorstellen, dass da jetzt ein komplettes Haus abgerissen werden soll...

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Jerry Heiniken