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Nach tödlichem Behandlungsfehler – Hausarzt muss 500.000 Euro zahlen

Nachdem die Rückenschmerzen immer stärker werden, geht ein 50-jähriger Mann zu seinem Hausarzt. Spritzen sollen seine Leiden lindern. Doch wenig später erleidet der Patient eine Sepsis und wird ins Krankenhaus eingeliefert. Dort stirb er dann. Nun muss der Hausarzt für den schweren Fehler, den er begangen hat, zahlen.

Wegen eines Behandlungsfehlers muss ein Hausarzt 500.000 Euro Schmerzensgeld an die Witwe und die drei Kinder des Verstorbenen zahlen. Ein mittlerweile rechtskräftig gewordenes Urteil des Landgerichts in Lüneburg gesteht dies den Hinterbliebenen zu, wie das zuständige Oberlandesgericht in Celle mitteilte. Die Beschwerde über die Nichtzulassung zur Revision durch die Richter in Celle hat der Bundesgerichtshof zurückgewiesen.

Wegen akuter Rückenprobleme ist der damals 50 Jahre alte Patient zum Hausarzt gegangen. Dort wurden ihm mehrere Spritzen verabreicht. Stunden nach der Behandlung wurde der Patient nach einem Zusammenbruch mit Schüttelfrost und Atemnot in ein Krankenhaus eingeliefert. Die Diagnose der behandelnden Ärzte lautete dann Blutvergiftung. Es kam kurz darauf zu einem multiplen Organversagen des Patienten und er sollte dauerhaft gelähmt bleiben.

Als Ursache für die Sepsis wurde ein sogenannter Spritzenabszess lokalisiert, bei dem Bakterien in besonders tiefe Gewebeschichten eindringen. Dies kann beispielsweise dadurch passieren, dass die Haut des Patienten vor der Behandlung nicht ausreichend oder ordnungsgemäß desinfiziert wurde.

Patient wünschte sich den Freitod

Für den Patienten gab es mehr als ein Jahr keine Aussicht auf Besserung, er wurde unter anderem künstlich beatmet. Nach Angaben des Sprechers am Oberlandesgericht entschied sich der Vater von drei minderjährigen Kindern nach dieser langen Leidenszeit für einen ärztlich begleiteten Freitod.

Im Anschluss verklagten die Witwe und die drei Kinder als Erbengemeinschaft den Hausarzt auf eine Zahlung von 500.000 Euro Schmerzensgeld vor dem Landgericht in Lüneburg. Und das mit Erfolg. Das Gericht wertete die Behandlung im August 2017 als grob fehlerhaft und folgte damit dem Gutachten des medizinischen Sachverständigen. Die zwei verabreichten Präparate in die Muskulatur mittels der Injektion entsprachen demnach nicht dem fachlichen medizinischen Standard und der gängigen Leitempfehlung. Das Oberlandesgericht wies die Berufung im vergangenen August zurück. Aufgrund der extremen Leiden des Patienten sei auch das Schmerzensgeld in dieser Höhe gerechtfertigt.

Deutschlandweit erleiden rund 150.000 Menschen im Jahr eine Sepsis. Dabei liegt die Sterberate bei rund 36 Prozent. Zu den Symptomen gehören unter anderem Unwohlsein, Atemschwierigkeiten, hohes Fieber, Verwirrtheit und Hautverfärbungen, aber auch Müdigkeit und Schüttelfrost.

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Author
Jerry Heiniken