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Negativzinsen der Banken sind verfassungswidrig

Banken verlangen derzeit immer häufiger Negativzinsen von den Sparern. Die von der Europäischen Zentralbank forcierte Niedrigzinspolitik ist der Grund für dieses Vorgehen. In einem Rechtsgutachten heißt es nun aber, dass genau dieses gegen das deutsche Grundgesetz, aber auch gegen Europarecht verstößt. Ein ehemaliger Bundesverfassungsrichter hat dieses Papier erstellt.

In einem Gutachten wird die anhaltende Negativzinspolitik der Europäischen Zentralbank (EZB) als verfassungswidrig bewertet. Diese Geldpolitik bedeute nichts anderes als eine fortlaufende Enteignung der Sparer. Ebenso wird das im deutschen Grundgesetz wie auch im Europarecht verankerte Recht auf Privateigentum damit systematisch verletzt. Zu dieser Schlussfolgerung kommt ein aktuelles Rechtsgutachten, dass der ehemalige Bundesverfassungsrichter Paul Kirchhof für die Sparda-Banken erstellt hat. Die Welt hat zuerst darüber berichtet.

So heißt es unter anderem in dem Gutachten: „Das Sparen darf nicht als Anlageform für die Bevölkerung mit kleinem Vermögen gegenüber der Aktie und der Immobilie als Anlageform für Personen mit höherem Geldeigentum benachteiligt werden”. Der Einlagesatz war von der EZB im Jahre 2014 erstmals in den negativen Bereich gesenkt worden. Bei minus 0,5 Prozent liegt im Moment der Leitzins. Mit diesem Wert refinanzieren sich die Geschäftsbanken bei der Zentralbank. Die EZB hat darüber hinaus bereits angekündigt, dass sie trotz der steigenden Inflation an der momentanen Niedrigzinspolitik festhalten will.

Gegenüber der „Welt“ sagte Kirchhof, dass der Sparer mit dem Negativzins enteignet werde. Prinzipiell darf der Staat aber nicht auf das Privateigentum seiner Bürger zugreifen. „Das ist verfassungswidrig und widerspricht auch dem Europarecht”. Es sei ein Grundrecht, dass man aus seinem Eigentum einen Nutzen ziehen kann und ist ein Teil der im Grundgesetz garantierten Eigentümerfreiheit. Der Jurist betonte in diesem Zusammenhang, dass genau dieses Grundrecht dem jeweiligen Sparer durch die Politik der Niedrigzinsen der EZB genommen wird. Am morgigen Montag solle dieses Gutachten in Berlin dann veröffentlicht werden.

Aktuell verlangen nach Auskunft des Vergleichsportal Verivox 349 Banken von ihren Privatkunden Negativzinsen. Dies entspricht fast einer Verdoppelung gegenüber Ende 2020. Inzwischen hat auch die drittgrößte Bank in Deutschland, die ING, angekündigt, einen Negativzins ab einem Freibetrag von 50.000 Euro Negativzinsen zu verlangen.

Kommentare anzeigen

  • Vor allem ist es verfassungswidrig, dass diese Negativzinsen nicht gleichermaßen auch an private Schuldner übertragen werden!

  • Negativzins führt dazu das die Privaten Sparer ihre Sparkonten kündigen weil sie dadurch im Schlimmsten fall alles verlieren können und sogar in die Obdachlosigkeit rutschen.

  • Bei allem Respekt vor der Arbeit und der Leistung von allen Menschen die bei oder für Banken tätig sind, aber haben Sie sich denn schon einmal tiefergehend mit Gedanken oder Überlegungen auseinandergesetzt, was Banken in Wahrheit eigentlich "produzieren"?

  • Bei allem Respekt vor der Arbeit und der Leistung von allen Menschen, die bei oder für Banken tätig sind, aber haben Sie sich denn schon einmal tiefergehend mit Gedanken oder Überlegungen auseinandergesetzt, was Banken in Wahrheit eigentlich "produzieren"?

    • Die richtige Antwort auf diese Frage lautet: "Nichts!"
      Sie produzieren in Wahrheit nichts, d.h. nichts von praktischem Nutzwert!

  • Die besten Geschäfte mit den Banken macht man wenn man gar keine macht. Banken und Makler soll man meiden!!!

    • Bezahlen Sie Ihre Einkäufe noch mit Bargeld, oder wickeln Sie all Ihre Geschäfte online mit Bitcoin ab?

  • Abgesehen von vielleicht einigen, wenigen Ausnahmen nehmen alle Menschen dieses System als absolut selbstverständlich, ja fast schon als gottgegeben hin. Niemand scheint sich zu getrauen das System und dessen Richtigkeit in Frage zu stellen. Warum eigentlich?

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Martin Beier