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Neue Regelung wird Kosten beim Online-Shopping in die Höhe treiben

Online-Shopping wird für Millionen von Deutschen bald erheblich teurer werden. Grund dafür ist ein neuer Vorschlag der EU-Kommission, der die “umfassendste Reform der Zoll-Union seit deren Gründung” darstellen soll. Im Rahmen dessen ist eine fast vollständige Abschaffung der Zollbefreiung für geringwertige Waren vorgesehen

Jeden Tag gehen Millionen von Menschen online einkaufen, um die besten Angebote zu ergattern. Viele davon sind Produkte, die in Nicht-EU-Ländern hergestellt werden. Verkäufer in Ländern wie den USA, China und der Türkei verschicken regelmäßig Elektronik, Schmuck und Kleidung über die Grenze. Ob über eBay, Amazon oder Temu, viele deutsche Verbraucher profitieren von den günstigen Preisen der Waren aus dem EU-Ausland.

Doch nicht mehr lange: Am 7. Juni kündigte der EU-Kommissar Paolo Gentiloni einen neuen Vorschlag an. Dieser sieht vor, die Zollbefreiung für Waren unter 150 Euro abzuschaffen. Nach diesem neuen Vorschlag werden auf die meisten Waren, die aus Nicht-EU-Ländern eingeführt werden, auch wenn sie noch so klein und billig sind, Zolltarife und die Einfuhrumsatzsteuer von 19 Prozent erhoben.

Die Gründe dafür sind vielfältig. Es heißt, dass viele Verkäufer die derzeitige Zollbefreiung missbrauchen, indem sie ihren Waren falsche Rechnungen beilegen, die deren Wert zu niedrig ausweisen. Andere verschicken große Bestellungen in mehreren kleinen Paketen, um keine Zölle entrichten zu müssen. Die mit billigen Arbeitskräften hergestellten Waren werden auch als unlauterer Wettbewerb für Unternehmen angesehen, die innerhalb der EU tätig sind und alle Standards einhalten. Da die neue Verordnung die Kosten für diese Billigprodukte erhöht, erwartet die EU-Kommission, dass viele Verbraucher wieder innerhalb der EU einkaufen werden.

Die Höhe der Zollsätze hängt von der Art des Artikels und dem Herkunftsland ab – einige Produkte werden also teurer sein als andere. Auf Bekleidung aus Textilien könnten beispielsweise 8 bis 12 % erhoben werden, während der Zollsatz für Kosmetika nur 0 bis 5,6 % betragen wird.

Dem Entwurf zufolge soll die neue Verordnung ab 2028 in Kraft treten.

Kommentare anzeigen

  • Mehrwertsteuer wird ja jetzt schon durch die Plattformen einbehalten. Ansonsten dürten die ausländischen Händler nichts verkaufen. Die Verzollung kommt jetzt dazu.
    Man wird leider staatlich immer wieder belogen mit Diskussionen über Abgaben/Steuern, die schon längst und heimlich eingeführt wurden.
    Ein Beispiel: Die CO2-Steuer gibt es bei Fahrzeugen schon lange, obwohl jeder noch denkt, die CO2 Bepreisung sei noch nicht beschlossen.
    Genauso verhält es sich hier auch. Bis der Bürger die offizielle Gedanken-Information bekommt, ist die Abgabe längst eingeführt.

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Kai Degner