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Neues BKA-Bewertungssystem für straffällige Asylbewerber

Wie hart soll der Staat mit Asylbewerbern umgehen, welche in Deutschland straffällig werden? Intensivtäter, die in Serie Straftaten begehen, sorgen bei den Bürgern für ein ungutes Gefühl und schüren Zweifel am deutschen Asylsystem.

Diese häufig diskutierte Frage will das Bundeskriminalamt einfach beantworten. Die tatsächlich wenigen Intensivtäter sollen hierzulande für ⅔ der registrierten Taten dieser Bevölkerungsgruppe verantwortlich sein. Um solche kriminellen Werdegänge schneller zu erkennen, soll ein Frühwarnsystem installiert werden.

Polizeibehörden des Bundes und der Länder sowie des BKA sollen Daten von verurteilten Straftätern und Tatverdächtigen zusammenfassen und nach einem Punktesystem bewerten. Innerhalb dieser Kartei werden die Taten nach ihrer Schwere bewertet. Mittels dieser Methode haben BKA-Ermittler in der Vergangenheit Einbrecherbanden aus Georgien bekämpft.

Ein ähnliches System ist in Deutschland jedem Autofahrer mit der Verkehrssünderkartei in Flensburg bekannt. Je schwerer das Vergehen, desto mehr Punkte sammeln die Zuwanderer.

Ab 60 Punkten sollen Intensivtäter das Land verlassen müssen. Das Ziel sei es, diese auffälligen Personen zu erkennen und gegebenenfalls außer Landes zu bringen, wird der BKA-Präsident Münch zitiert. Das Projekt “Prozessoptimierung zur Ausweisung ausländischer Straftäter” soll diese Woche auf der in Magdeburg stattfindenden Innenministerkonferenz präsentiert werden.

Die Strafpunkte sollen wie folgt gestaffelt werden:

  • einen Punkt für “leichtere” Vergehen ohne Freiheitsstrafe wie Diebstahl
  • zehn Punkte bei Verurteilung zu mindestens einem Jahr Freiheitsstrafe wie zum Beispiel bei schwerem Drogenhandel
  • 70 Punkte für Taten mit einer lebenslangen Freiheitsstrafe, etwa bei Mord.

Vor allem geduldete Ausländer dürfte dieses Punktesystem rechtlich gesehen schwer wiegen. Aber auch für abgelehnte Asylbewerber mit vielen Straftaten dürften mittels dieser Bewertungen einen Sprung nach oben auf der Abschiebeliste machen.

Einige Bundesländer führen bereits Dateien mit Intensivtätern, jedoch können diese Informationen noch nicht sofort in anderen Bundesländern mit den Verdächtigen verglichen werden. Mit Hilfe dieses “Polizeilichen Informations- und Analyseverbundes” soll sich das allerdings ändern.

Darüber hinaus will BKA-Chef Münch womöglich damit erreichen, dass das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge auch bei anerkannten Flüchtlingen eine Sonderprüfung durchgeführt – und gegebenenfalls eine Änderung des Status auf Grund der verübten Straftaten erwirken.

Einige offene Fragen bleiben aber noch. Zum Beispiel ist auf der Innenministerkonferenz zu klären, ob eine Abschiebung ohne eine rechtskräftige Verurteilung möglich ist. Eine weitere Hürde ist, ob straffällig gewordene Syrer abgeschoben werden können. Derzeit gilt eine Abschiebestopp für Syrien auf Grund des dort herrschenden Bürgerkrieges.

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Author
Jerry Heiniken