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Paukenschlag: Abschaffung von Krankmeldungen steht im Raum

Sind „harmlose Erkrankungen“ wirklich selbst zu managen? Das Aus von Krankschreibungen wird schon bald Wirklichkeit, wenn man der Argumentation von Dr. Michael Hubmann folgen will. Er ist Präsident des Berufsverbandes der Kinder- und Jugendärzte (BVKJ) und forderte gegenüber der „Ärzte Zeitung“, dass Kinder mit leichten Beschwerden künftig nicht mehr krankgeschrieben werden sollen.

Man könne durch diese Maßnahme „unnötigen Einsatz von pädiatrischen Ressourcen“ vermeiden, so Hubmann. „Vor allem aber können wir schlichtweg nicht beurteilen, ob zur Betreuung eines Kindes ein Elternteil zu Hause bleiben muss oder ob das innerfamiliär anders geregelt werden könnte. Absurderweise wird aber genau das von uns gesetzlich verlangt.“ Der Mediziner kritisiert, dass Arztpraxen so zu „Verfolgungsbehörden der Arbeitgeberverbänden“ gemacht würden. Dazu sei man aber „denkbar ungeeignet“.

„Unnötige Arbeit bereiten den Kinderarzt-Praxen auch Atteste, damit Kinder bei kleineren gesundheitlichen Leiden wieder zurück in die Kita oder die Schule könnten“, sagte Hubmann. Das perfekte Beispiel sei ein Kind mit Mückenstich, der von der Kita als Hautausschlag eingeschätzt wird. Ein Elternteil muss kommen, den Nachwuchs abholen und beim Arzt vorstellen. Das sei „kein Witz, das ist Alltag und ein gesellschaftlicher Schaden.“

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) hat indes versprochen, unnötige bürokratische Lasten in Arztpraxen abzubauen und sich um eine Erleichterung für Eltern bei der Beantragung von Kinder-Krankengeld zu kümmern. Denn bis dato muss das Attest bereits m ersten Krankheitstag des Kindes besorgt werden, sofern möglich. In Zukunft soll das erst ab dem vierten Krankheitstag erforderlich sein.

Erwachsene in Deutschland haben seit der Corona-Pandemie die Möglichkeit, sich telefonisch in seiner Stamm-Ordination für bis zu fünf Tage krankschreiben zu lassen. Dadurch sollen Arztpraxen ebenso entlastet werden. Bei schweren Erkrankungen ist man nach wie vor aufgefordert, sich von einem Arzt persönlich begutachten zu lassen. Die Voraussetzung ist, dass man innerhalb der vergangenen zwei Jahre mindestens einmal in der Praxis gewesen sein muss.

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Martin Beier