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Portoerhöhungen der Post waren rechtswidrig

Im Zeitraum von 2016 bis 2018 kam es zu einem starken Preisanstieg für einen Standardbrief von 62 auf 70 Cent. Die Bundesregierung hatte die Berechnungsgrundlage entsprechend geändert. Nun entschied das Bundesverwaltungsgericht, dass diese unwirksam sei.

Die Erhöhung des Portos für einen Standardbrief, die die Post im Zeitraum von 2016 bis 2018 durchgeführt hatte, ist nach Feststellung des Bundesverwaltungsgerichts rechtswidrig. Welche konkreten Folgen aus dieser Entscheidung heraus entstehen, ist allerdings noch unklar.

Das Porto war damals durch die Post von 62 Cent auf 70 Cent erhöht worden. Genehmigt worden war dieser Schritt von der Bundesnetzagentur, die als Regulierer für den Briefmarkt tätig ist. Diese Agentur untersteht direkt dem Wirtschaftsministerium und muss den Portoerhöhungen der Deutschen Post dem Postgesetz nach zustimmen, da das Unternehmen in diesem Sektor eine marktbeherrschende Stellung einnimmt.

In dieser Entscheidung wird auch ein Gewinnzuschlag ermittelt. Im Jahr 2015 ist durch die Bundesregierung ein neuer Maßstab festgesetzt worden. Vorher hatte sich die erlaubte Umsatzrendite nach dem unternehmerischen Risiko gerichtet. Nun wurde durch die Bundesnetzagentur ein Vergleich zu anderen Postgesellschaften in der EU herangezogen.

Diese neue Berechnungsgrundlage ist unwirksam

Aufgrund dieser neuen Berechnungsmethode hält das Bundesverfassungsgericht die Entgeltgenehmigung durch die Bundesnetzagentur nun für rechtswidrig. Da die im Jahr 2015 erlassenen Bestimmungen sich nicht mit dem Postgesetz decken lassen, sind diese demnach unwirksam. Es seien dort keine Gewinnzuschläge erfasst worden, welche sich an den Gewinnmargen anderer Postunternehmen auf vergleichbaren Märkten orientieren.

Gegen diese Berechnungsmethode hatte der Bundesverband Paket und Expresslogistik. In diesem sind die Wettbewerber der Post wie DPD, GLS oder Hermes organisiert. Erfolglos blieb hingegen der Antrag des klagenden Vereins, die Gewinne der Deutschen Post aus der damaligen Portoerhöhung zurückzuzahlen, so eine Sprecherin des Gerichts.

Sowohl die Deutsche Post als auch der Verband waren zunächst für eine Stellungnahme zu dem Gerichtsurteil nicht zu erreichen. Unklar blieb somit zunächst, ob nun auf zivilrechtlichem Wege ein Schadenersatz durch den Verband geltend gemacht werden soll.

Die letzte Portoerhöhung der Deutschen Post fand im Juli 2019 statt. Seitdem kostet ein Standardbrief 80 Cent statt bislang 70 Cent. Begründet hatte die Post diese Erhöhung mit den um zwei bis drei Prozent jährlich sinkenden Briefmengen bei zeitgleich steigenden Personalkosten. Somit sind mehr Einnahmen pro Brief notwendig.

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Jerry Heiniken