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Regelung zur telefonischen Krankschreibung wird aufgehoben

Ab Montag werden sich all diejenigen, die sich mit einer leichten Atemwegserkrankung krankschreiben lassen wollen, wieder zu ihrem Hausarzt begeben müssen. Eine telefonische Arbeitsbefreiung, welche durch eine Regelung zwischenzeitlich per Telefon möglich war, ist wieder aufgehoben worden.

Ab dem 20. April, also ab Montag, entfällt der Luxus, bei einer leichten Erkrankung der Atemwege, sich per Telefon krankschreiben zu lassen. Die eingeführte Ausnahmeregelung im Zuge der Corona-Epidemie, nach telefonischer Rücksprache mit dem Arzt eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung zu erhalten, wird nicht verlängert. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) von Ärzten, Kliniken und Krankenkassen hat die Rücknahme dieser Regelung beschlossen.

Aus offiziellen Kreisen hieß es dazu, dass die “befristete Ausnahme angesichts der dynamischen Corona-Entwicklungen dazu diente, Praxen zu entlasten und die Virus-Ausbreitung zu verringern”. Dies sagte der G-BA Vorsitzende Josef Hecken. Er sagte weiter, dass die bis zum 19. April geltende Behelfsregelung nun auslaufen könne.

Der Spitzenverband der Krankenkassen (GKV) hatte im Vorfeld bereits mit der Kassenärztlichen Bundesvereinigung eine Verlängerung telefonischer Krankschreibungen bis einschließlich 23. Juni beschlossen. Von dem unkomplizierten Verfahren hatten aber viele Arbeitnehmer wohl so regen Gebrauch gemacht, dass von Seiten des Arbeitgeberverbandes der Gesundheitsminister Jens Spahn seit längerer Zeit bereits darum gebeten worden war, diese Regelungen zurückzunehmen. Nun ist es ab Montag wieder so, dass auch mit Blick auf die positive Entwicklung der Corona-Zahlen eine Krankschreibung nur dann noch ausgestellt wird, wenn eine körperliche Untersuchung des Patienten erfolgt ist.

Erwartungsgemäß kam es auf Grund des „abrupten Stopp“ der Ausnahmeregelung zu Kritik von der Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV). Dieser sei weder für die Praxen noch die Patienten gut. Im Gremium sei man mit dem Vorschlag eine Verlängerung bis zum 3. Mai aber nicht durchgekommen. Die Verlängerung wäre daher sinnvoll gewesen, weil die allgemeinen Kontaktbeschränkungen vom Bund bis zum 3. Mai verlängert worden waren. Der stellvertretende KBV-Vorsitzende Stephan Hofmeister sieht einen Grund für die Überstimmung darin, “dass der Druck der Arbeitgeberseite” vermutlich sehr hoch war.

Die G-BA argumentiert hingegen, dass gerade bei Atemwegserkrankungen ein unmittelbares Arztgespräch dringend erforderlich sei. Lediglich im Rahmen der ganzheitlichen körperlichen Untersuchung lässt sich feststellen, ob es sich um eine Corona-Infektion oder nur um einen einfachen Schnupfen handelt.

Patienten mit typischen Covid-19- oder ungenauen Symptomen an den oberen Atemwegen sollen davon unabhängig in der Praxis anrufen und ein koordiniertes Vorgehen absprechen.

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Author
Jerry Heiniken