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Sachsen hebt das Beherbergungsverbot auf

Das derzeit bestehende Beherbergungsverbot als Anti-Corona-Maßnahme kommt immer stärker unter Druck. Als erstes Bundesland kippt nun der Freistaat Sachsen die Einschränkung für Menschen aus Risikogebieten vollständig. In Baden-Württemberg hatte zuvor bereits ein Gericht mit sofortiger Wirkung die Maßnahme außer Vollzug gesetzt.

Das Beherbergungsverbot für Besucher aus Corona-Risikogebieten wird in Sachsen komplett aufgehoben. Dies hat der Ministerpräsident des Freistaats, Michael Kretschmer, angekündigt: “Wir werden dieses Beherbergungsverbot aufheben”.

Petra Köpping, die Landesgesundheitsministerin von der SPD, ergänzte dazu, dass am Samstag die Einschränkungen für innerdeutsche Urlauber aus Risikogebieten aufgehoben werde. Das Beherbergungsverbot galt bisher für Gäste, die aus einer deutschen Region anreisten, in denen 50 oder mehr neue Corona-Fälle pro 100.000 innerhalb von sieben Tagen festgestellt worden sind.

Am Mittwoch erst war eine geplante bundeseinheitliche Regelung zu dem äußerst umstrittenen Beherbergungsverbot für Menschen aus innerdeutschen Risikogebieten auf dem Spitzentreffen von Bund und Ländern vertagt worden. Allerdings wird für die Gastronomie in Sachsen ab einem Inzidenzwert von 35 ab 23 Uhr dann eine Sperrstunde gelten. Steigt dieser Wert weiter auf 50 und höher, so wird diese eine Stunde früher beginnen. Zudem gilt dann umgehend ein Verkaufsverbot für Alkohol.

Die Vertagung der Entscheidung zum Beherbergungsverbot hatte Kretschmer bereits direkt nach Bund-Länder-Treffen kritisiert. “Das ist eine Enttäuschung. Das Beherbergungsverbot in der jetzigen Form ist nicht verhältnismäßig.” Der CDU-Politiker meint, es treffe so viele Menschen, die mit dieser Krankheit rein gar nichts zu tun haben. Er ist daher der Meinung, dass es besser gewesen wäre, wenn es hier zu einer gemeinsamen Lösung gekommen wäre. “Wir sind ein Land und deswegen muss es auch möglich sein, dass die Menschen sich bewegen können.”

Verwaltungsgericht hebt Beherbergungsverbot auf

Bereits zuvor war vom Verwaltungsgerichtshof in Baden-Württemberg einem Eilantrag gegen das erlassene Beherbergungsverbot in dem südlichen Bundesland stattgegeben worden. Dabei kamen die Antragsteller aus dem Kreis Recklinghausen. Dieser Landkreis in Nordrhein-Westfalen ist einer derjenigen, der über dem Wert von 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner liegt. Gebucht hatten die Antragsteller einen Urlaub in dem Kreis Ravensburg. Wie das Gericht in seiner Stellungnahme mitteilte, sei das Beherbergungsverbot in Baden-Württemberg durch diese Entscheidung mit sofortiger Wirkung außer Vollzug gesetzt. Dagegen können auch keine weiteren Rechtsmittel mehr eingelegt werden.

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Jerry Heiniken