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Schadenersatzklagen gegen Corona-Impfstoffhersteller

Seit heute stehen zwei renommierte Impfstoffhersteller vor einem deutschen Gericht. Es geht um Schadenersatzklagen gegen Biontech und Astrazeneca im Zusammenhang mit dem Corona-Impfstoff.

Heute (03.07.) wird vor dem Landgericht in Rottweil, Baden-Württemberg, die Klage eines 58-jährigen Mannes wegen eines mutmaßlichen gesundheitlichen Schadens infolge einer Corona-Impfung von Biontech verhandelt. Der Kläger behauptet, dass er aufgrund der Impfung eine erhebliche Verschlechterung der Sehkraft auf dem rechten Auge erlitten habe und fordert 150.000 Euro Schmerzensgeld. Zusätzlich soll festgestellt werden, dass Biontech für mögliche materielle Schäden haftbar gemacht wird.

Biontech bestreitet die Vorwürfe des Klägers und erklärt, dass sie die gesundheitlichen Beeinträchtigungen, die der Kläger beschreibt, sorgfältig auf der Grundlage aller verfügbaren Informationen geprüft haben. Eine Entscheidung wird am Montag nicht erwartet.

Medienberichten zufolge sind über 200 Fälle in deutschen Gerichten anhängig. In Bamberg, Bayern, begann heute auch eine Berufungsverhandlung vor dem Oberlandesgericht in einem Fall gegen den Hersteller Astrazeneca. Vor sechs Monaten hatte das Landgericht Hof die Klage einer Frau gegen das britisch-schwedische Unternehmen abgewiesen. Die Klägerin legte dagegen Berufung ein, die nun vor dem OLG verhandelt wird.

Die Frau hatte nach schweren gesundheitlichen Beschwerden, die sie auf eine Impfung mit dem COVID-19-Impfstoff von Astrazeneca zurückführte, Schadenersatz von dem Unternehmen gefordert. Die Klage wurde abgewiesen, da das Gericht weder einen Produktfehler noch einen Informationsfehler im Zusammenhang mit dem Impfstoff feststellen konnte. Es ist unklar, ob am Montag ein Urteil ergehen wird, es besteht auch die Möglichkeit einer gütlichen Einigung.

Diese beiden Zivilverfahren sind einige der ersten gegen einen Corona-Impfstoffhersteller in Deutschland. Laut dem Bundesgesundheitsministerium sind derzeit 209 Schadenersatzklagen gegen die Hersteller von COVID-19-Impfstoffen anhängig.

Im Rahmen der Corona-Impfstoffbeschaffung durch die EU wurde vereinbart, dass im Falle erfolgreicher Klagen die jeweiligen Mitgliedstaaten die Entschädigungen und Prozesskosten des Herstellers übernehmen. Laut einem Bericht des Europäischen Rechnungshofs gilt dies jedoch nur dann nicht, wenn Schäden absichtlich, durch grobe Fahrlässigkeit oder Nichteinhaltung der in der EU geltenden guten Herstellungspraxis verursacht wurden.

Der Düsseldorfer Rechtsanwalt Tobias Ulbrich, der rund 1500 mutmaßlich impfgeschädigte Mandanten vertritt, befürchtet Auswirkungen auf die laufenden Prozesse aufgrund der staatlichen Kostenübernahme. Er äußerte Bedenken, dass die Hersteller aufgrund der staatlichen Zahlung ihrer Anwälte kein Interesse daran haben könnten, einen Vergleich zu schließen.

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Sara Breitner