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Schwangere stürzt beim Fensterputzen aus dem vierten Stock

In Berlin-Rahnsdorf ist eine schwangere Frau beim Fensterputzen aus dem vierten Stock gestürzt und starb. Das ungeborene Kind konnte trotz Notkaiserschnitts nicht gerettet werden.

Am Samstagabend ereignete sich ein dramatischer Vorfall in einer Flüchtlingsunterkunft in Berlin-Rahnsdorf. Am frühen Samstagabend, kurz vor 18:00 Uhr, entdeckte ein Zeuge die 32-jährige Frau aus Aserbaidschan schwerverletzt auf dem Hof vor dem Wohngebäude in der Fürstenwalder Allee. Rettungskräfte wurden hinzugerufen und versuchten die Frau zu reanimieren. Sie erlag jedoch ihren schweren Verletzungen. Die Ärzte führten schließlich einen Notkaiserschnitt durch und versuchten das ungeborene Baby in einem Behandlungszelt zu retten. Doch auch für das Kind kam jede Hilfe zu spät.

Der Vorfall hat einen Großeinsatz hervorgerufen. Zum Einsatzort wurden 30 Rettungskräfte, vier Rettungswagen, zwei Notärzten und einem Rettungshubschrauber hinzugezogen. Ein Sprecher der Polizei sagte, man gehe nach derzeitigem Stand der Ermittlungen, „von einem tragischen Unfall“ aus. Offenbar hatte die schwangere Frau im vierten Stock das Fenster geputzt und war dann aus noch ungeklärter Ursache in die Tiefe gestürzt. Wie in derartigen Fällen üblich, werde ein Todesermittlungsverfahren eingeleitet.

Die Verstorbene war bereits im achten Monat schwanger. Sie hinterlässt einen Mann und ein weiteres Kind. Beide Angehörigen erlitten einen Schock und wurden ins Krankenhaus gebracht.

Haushalt gefährlicher als Straßenverkehr
Haushaltsunfälle sind, statistisch gesehen, gefährlicher als Verkehrsunfälle. In Deutschland sterben jährlich etwa 8.000 Menschen bei Unfällen im eigenen Haushalt. Im Straßenverkehr hingegen kommen „nur“ rund 3.500 Menschen ums Leben. Nach einer Studie des Robert-Koch Instituts erleiden etwa 2,8 Millionen Menschen pro Jahr einen Unfall im Haushalt.

Berlin streitet um Abschiebungen aus Flüchtlingsunterkünften
Die Berliner rot-tot-grüne Koalition und die Polizei ist derzeit mit einem Streit um das Abschiebeverfahren beschäftigt. Sozialsenatorin Elke Breitenbach (Linke) wies die Leiter der Flüchtlingsunterkünfte an, Polizisten den Zutritt zu den Einrichtungen zu verweigern, wenn die Beamten keinen Durchsuchungsbeschluss hätten. Innenstaatssekretär Torsten Akmann (SPD) ordnete der Polizei an, Flüchtlinge aus Heimen abzuschieben, unabhängig davon, ob ein Durchsuchungsbeschluss vorliege. Er bezog sich dabei auf ein neues Bundesgesetz, welches die Abschiebungen aus den Einrichtungen erleichtern sollte. Breitenbach kündigte an, eine Gutachten anfertigen lassen, um Rechtssicherheit zu schaffen. Bis der Sachverhalt geklärt ist, befinden sich die Beamten und Angestellten vor Ort in einer schwierigen Situation: Die Polizei ist angeordnet zuzugreifen, die Heimleitung hat Anweisung ihnen den Zutritt zu verweigern.

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Sara Breitner