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Streikankündigungen nach gescheiterten Tarifverhandlungen

Folgt nach dem letzten großen Streik bei der Bahn nun in der Vorweihnachtszeit der Nächste? In den kommenden Tagen müssen Bahnreisende wieder mit Streiks, Verspätungen und Zugausfällen rechnen.

Grund dafür ist der Abbruch der Tarifgespräche für die Bahnbeschäftigten. Die Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft (EVG) und die Bahn konnten sich trotz eines dreitägigen Verhandlungsmarathons nicht auf eine Gehaltserhöhung einigen. Von Seiten der Gewerkschaft wurde mitgeteilt, dass die Gespräche ohne Ergebnis abgebrochen wurden und es nun unweigerlich zu Warnstreiks kommen werde.

Bereits zum Beginn der neuen Woche müssen sich Reisende auf erhebliche Einschränkungen im Zugverkehr einstellen. Erst wenn von Seiten der DB AG ein deutliches Signal für weitere Verhandlungen komme, werde die Gewerkschaft an den Verhandlungstisch zurückkehren. “Die jetzt angekündigten Warnstreiks werden aber nicht mehr zu verhindern sein, unsere Mitglieder sind hochmotiviert”, so der Geschäftsführer Torsten Westphal.

Von der Bahn wurde die EVG aufgefordert, an den Verhandlungstisch zurückzukehren. Es lag ein “7-Prozent-Angebot” vor und es sei nicht nachzuvollziehen, warum die Gewerkschaft dieses ablehne und damit völlig unnötig Kunden des Konzerns, gerade in der Weihnachtszeit, verunsichere. Das Angebot der Bahn umfasst unter anderem 6,7 Prozent mehr Gehalt mit Wahlmodell und einer Erhöhung der betrieblichen Altersvorsorge.

Unter bestimmten Voraussetzungen können Kunden der Bahn bei Zugausfällen und Verspätungen ihr Geld zurückerhalten. Können Fahrgäste aufgrund von streikbedingten Zugausfällen, Verspätungen oder Anschlussverlusten ihre Reise nicht ordnungsgemäß durchführen können, so können sie die Fahrkarten und Reservierungen im Reisezentrum der DB oder in Partneragenturen erstattet werden.

Bei Verspätungen sieht das Recht einen Anspruch auf eine Teilerstattung der Fahrpreise vor. Die Bahn kann sich nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofes nicht auf höhere Gewalt berufen und muss bei einer Verspätung von mehr als 60 Minuten mindestens 25 % des Reisepreises, bei mehr als 120 Minuten sogar 50 % erstatten. Sollte der Fahrgast auf Grund des Streiks sein Ziel nicht mehr am gleichen Tag erreichen, muss ihn die Bahn mit Bus oder Taxi ans Ziel bringen. Hier gilt jedoch die Einschränkung, dass maximal eine Kostenerstattung für das Taxi in Höhe von 80 Euro gezahlt wird. Sind es mehr, hat man einen Anspruch auf Übernachtung in einem Hotel, aber nur in einer angemessenen Höhe der Übernachtungspreise.

Grundsätzlich werden keine Flugtickets erstattet, wenn auf Grund des Streiks ein Gast seinen Flieger verpasst. Dies gilt auch, wenn man zu spät oder nicht zu einem Konzert kommt.

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Author
Jerry Heiniken