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StVO-Gesetzesänderungen: Im Stadtverkehr gelten bald neue Regeln

Für Autofahrer in der Stadt ändert sich bald sehr Vieles. Die Reformen umfassen u.a. Geschwindigkeitsbegrenzungen, Halteverbote und Abbiegeregeln. Auch die Strafen werden verschärft. Es drohen Fahrverbote und saftige Bußgelder.

Zum Schutze von Radfahrern und Fußgängern hat der Bundesrat einer Reform der Straßenverkehrsordnung (StVO) zugestimmt. Das Verkehrsministerium reagierte mit dem Vorstoß auf eine dramatische Entwicklung in der Unfallstatistik, wonach Radfahrer immer häufiger Opfer von tödlichen oder lebensbedrohlichen Unfällen werden. Die Länder bestätigten die Entwürfe. Die Neuregelungen sollen so schnell wie möglich in Kraft treten und beinhalten umfassende Veränderungen im Stadtverkehr. Fest steht, dass Geschwindigkeitsüberschreitungen, Falschparken, die Behinderung von Einsatzfahrzeugen sowie die Lärm- bzw. Abgasbelästigung durch „Posen“ härter bestraft werden sollen. Darüber hinaus sind neue Abbiegeregeln für Rechtsabbieger geplant sowie besondere Regeln im Umgang mit Fahrradfahrern.

Härtere Strafen für Raser und Poser
Geschwindigkeitsüberschreitungen innerhalb des Stadtbereichs können künftig mit Fahrverboten geahndet werden. Wer 21 km/h schneller fährt als erlaubt, muss damit rechnen, einen Monat auf das Auto zu verzichten. Das sogenannte „Auto-Posing“ welches für eine Lärm- und Abgasbelästigung sorgt, kann künftig mit bis zu 100 Euro Bußgeld geahndet werden.

Falschparken wird teurer
Das Parken in zweiter Reihe auf Geh- und Radwegen wird zukünftig mit 15 bis 100 Euro Bußgeld geahndet. Der Schutzstreifen (Radwege mit gestrichelter Linie) wird darüber hinaus zum absoluten Halteverbotsbereich. Falschparken an unübersichtlichen Stellen wird zukünftig mit 35 Euro geahndet. An Kreuzungen oder Mündungen mit Radwegen sollen bis zu acht Meter Parkverbotsbereiche entstehen, um die Sichtung aller Verkehrsteilnehmer zu gewährleisten. Wer unberechtigt einen Schwerbehindertenparkplatz blockiert, kann mit 55 Euro Strafe rechnen. In besonders schweren Fällen können Parksünder sogar Punkte in Flensburg bekommen.

Rettungsgasse freihalten
Auch die Regelungen zum Bilden Rettungsgasse werden verschärft. Wer zukünftig unerlaubt durch eine Rettungsgasse fährt, muss mit Bußgeldern zwischen 200 und 320 Euro rechnen. Hinzu kommen ggf. ein Monat Fahrverbot sowie zwei Punkte im Flensburger Register.

Fahrradfahrer schützen beim Rechtsabbiegen
Lkw über 3,5 Tonnen dürfen beim Rechtsabbiegen innerorts bald nur noch Schritttempo fahren, wenn an der Stelle mit Fahrradfahrern oder Fußgängern gerechnet werden muss. Darüber hinaus wird der Grüne Pfeil für Fahrradfahrer eingeführt, damit diese unabhängig vom Autoverkehr sicher rechts abbiegen können.

Fahrradzonen, erweitertes Überholverbot und Abstand
In Städten sollen zukünftig mehr Fahrradstraßen und ganze Fahrradzonen entstehen. Autofahrer dürfen Fahrradzonen zwar nutzen, aber maximal 30 km/h fahren und die Zweiräder weder behindern noch gefährden. Generell müssen zukünftig höhere Abstände zu Fahrradfahrern eingehalten werden. Innerorts sind 1,50 Meter zu gewährleisten, außerorts mindestens 2 Meter. Darüber hinaus kann ein neues Schild Autos das Überholen einspuriger Verkehrsteilnehmer verbieten.

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Author
Alexander Grünstedt