Kategorien: News

Supermarktketten müssen Lebensmittel aus dem Sortiment nehmen

Die Produkte gehören auf fast jeden Speiseteller der Deutschen. Schweinebraten und Fischprodukte gehören auf den Speisezettel vieler Haushalte. Doch aus gesundheitsgefährdenden Gründen warnt nun der Verbraucherschutz vor dem Verzehr einiger Produkte.

In Deutschlands Supermärkten und Discountern kommt es immer wieder zu Produktrückrufen, welche der vorbeugende Verbraucherschutz verhängt. Nun hat es die Supermarktkette Rewe besonders hart getroffen.

Nicht nur im Winter, sondern besonders im Sommer zur Hochsaison der Grillfans ist ein köstlicher Schweinebraten vom Grill einfach nicht mehr wegzudenken. Doch nun wurde im „Wilhelm Brandenburg Schweinebraten mit Wacholder aus dem Rücken“ ein besonders gefährliches und gesundheitsschädigendes Bakterium entdeckt.

Bei dem stäbchenförmigen Bakterium handelt es sich um Listerien. Diese können im schlimmsten Fall nach Konsum des befallenen Lebensmittels zu Fieber und Durchfall führen. Besonders gefährlich werden Listerien, wenn Kleinkinder, Schwangere und Menschen mit geschwächter Immunabwehr mit ihnen infiziert werden. In 30 Prozent der Fälle kann es zum Tode führen.
Betroffen von den Listerien sind die Schweinebraten mit Wacholder aus dem Rücken, welche ein Mindesthaltbarkeitsdatum bis zum 18.08.2019 aufweisen.
Der Braten wurde in den Rewe-Supermärkten in Brandenburg, Berlin, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt, Sachsen, Thüringen, Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz, Saarland, Hessen und Bayern verkauft.

Die Rewe-Märkte nehmen das Produkt auch ohne Kassenbon zurück und erstatten dem Kunden das Geld.

Auch im Fisch sind sehr gefährliche Gifte entdeckt worden. So warnt die Ozean Fischgroßhandel GmbH vor dem Genuss mehrerer Fischprodukte aus Trockenfisch. Untersuchungen ergaben, dass man beim Verzehr der Produkte an Clostridium Botulinum Neurotoxin Typ E erkranken kann.

Ein Mann erkrankte bereits an dem gemeinhin genannten Botulismus. Der Mann liegt im Koma, nachdem er einen Trockenfisch des Herstellers verzehrt hatte.
Bei der Erkrankung handelt es sich um eine Vergiftung, die durch das Botulinumtoxin hervorgerufen wird. Dabei werden Signalübertragungen zwischen Nerven und Muskeln blockiert. Der Erkrankte sieht erst verschwommen, die Augen fallen immer wieder zu und die Pupillen sind geweitet. Dann sind die Muskeln in Lippen, Zunge und Gaumen betroffen, was zu Schluck- und Sprechstörungen führt. Begleitet werden die Lähmungen von Erbrechen, Durchfall und Bauchkrämpfen. Das Toxin kann die Atem- und Herzmuskulatur lähmen und so zum Tode führen.

Folgende Produkte sollten daher nicht verzehrt werden:
Flussbarsch (Perca Fluvictilis) getrocknet und gesalzen, Mindesthaltbarkeitsdatum:27.05.2020
Forelle getrocknet, gesalzen und ausgenommen (Aquakultur Türkei), Mindesthaltbarkeitsdatum:09.03.2020
Hecht (Esox lucius) getrocknet und gesalzen,Mindesthaltbarkeitsdatum:11.07.2020
Karausche (Carssius Gibelio) getrocknet und gesalzen, Mindesthaltbarkeitsdatum: 27.05.2020

Social
Author
Alexander Grünstedt