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Thüringen hebt Kontaktbeschränkungen auf

Thüringen wagt als erstes Bundesland einen großen Schritt in Richtung Normalität. Ab dem 13. Juni werden aus den Kontaktbeschränkungen dann lediglich Empfehlungen. In Einzelfällen sollen auch Volksfeste erlaubt sein, aber eine Einschränkung hat die Landesregierung noch.

Die wegen der Corona-Pandemie auch in Thüringen erlassenen Kontaktbeschränkungen werden zum 13. Juni aufgehoben. Es wird dann laut der neuen Grundverordnung nur noch empfohlen, sich mit nur einem weiteren Haushalt oder maximal zehn Personen zu treffen. Das Kabinett beschloss diese neuen Regelungen. Ursprünglich war zwischen dem Bund und den Ländern vereinbart worden, dass in abgemilderter Form die Kontaktbeschränkungen bis zum 29. Juni gelten sollen. Doch sind diese Maßnahmen von etlichen Bundesländern schon gelockert worden.

Allerdings bleibt in den Geschäften und im Öffentlichen Nahverkehr die Maskenpflicht bestehen. Hingegen dürfen nun auch weitere Einrichten öffnen, so unter anderem Schwimm- und Freizeitbäder und Thermen, Saunen und Kinos. Genehmigte Infektionsschutzkonzepte sind allerdings die Voraussetzung dafür.

In Einzelfällen sollen auch Dorf- und Volksfest wieder möglich sein. In der Grundverordnung heißt es aber, dass eine Genehmigung dann zu versagen ist, wenn die Charakteristika der Veranstaltung “in besonderem Maße geeignet ist, die Ausbreitung der Pandemie zu fördern”.
Geschlossen bleiben weiterhin Bordelle, Diskotheken und Swingerclubs. Frühestens nach dem 31. August sollen dann auch wieder institutionell geförderte Theater und Orchester ihren Spielbetrieb aufnehmen dürfen. Bereits Ende Mai hatte sich der Ministerpräsident Bodo Ramelow dafür ausgesprochen, eine Strategie mit lokalen statt zentral verordneter Corona-Beschränkungen einzuführen. Dies hatte ihm bundesweit Kritik aber auch Zustimmung eingebracht.

Brandenburg kündigt Lockerungen bei Versammlungen an

In Brandenburg sollen ab Montag keine Begrenzungen der Personenzahl bei Versammlungen gelten. Dies hat die Gesundheitsministerin Ursula Nonnemacher von den Grünen angekündigt. Dabei entfällt sogar die Maskenpflicht in Innenräumen. Dies sieht die neue Corona-Verordnung der Brandenburger Regierung vor. Auch der Name der Verordnung wurde von „SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung in „Umgangsverordnung“ geändert. Ebenso heißt es nun statt „Fast alles verboten, aber mit Ausnahmen“ bald „Fast alles erlaubt, aber mit Auflagen“.

Der wichtigste Punkt bleibt dabei Abstand halten und Maske tragen, besonders in Geschäften, Kliniken und Nahverkehr. Ausgenommen sind davon die ab Montag wieder mit dem Regelbetrieb startenden Kitas.

Erlaubt waren bislang nur 150 Personen bei Außenveranstaltungen und 75 bei Innenveranstaltungen. Nun soll aber auch bei Veranstaltungen und Versammlungen die Maskenpflicht entfallen. Dabei müssen die Veranstalter nur den Mindestabstand sicherstellen und Warteschlangen vermeiden. Allerdings hat man bei der Berliner Großdemo am Samstag gesehen, dass dies „gut“ klappt.

Zur großen Überraschung sollen auch bei Saalveranstaltungen die Masken nicht getragen werden müssen, gleich wie viele Teilnehmer im Raum sind. Ausreichend solle demnach der Mindestabstand und regelmäßiges Lüften und eine Anwesenheitsliste sein.

Ob diese neue Verordnung von den Ministern auch so beschlossen wird, teilt die Regierung im Laufe des Tages dann mit.

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Stephan Heiermann