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Todesfall nach Einnahme von Iberogast – Leberversagen

Ausgerechnet eines der beliebtesten Arzneimittel von Bayer steht unter Verdacht: Ein Todesfall in Deutschland und zahlreiche Erkrankungen stehen möglicherweise im Zusammenhang mit der Einnahme von Iberogast.

Die Staatsanwaltschaft ermittelt wegen eines Todesfalls der möglicherweise im Zusammenhang mit der Einnahme des Arzneimittels Iberogast stehen könnte. Es ist nicht das erste Mal, dass die augenscheinlich harmlosen Magentropfen in Kritik geraten.

Das Handelsblatt berichtet, dass die Staatsanwaltschaft Köln derzeit ermittle, ob Bayer einen Todesfall in Deutschland und zahlreiche Erkrankungen hätte verhindern können, wenn der Konzern bereit gewesen wäre, das Risiko einer Leberschädigung anzuerkennen. Gegenstand aktueller Ermittlungen sei der Tod einer Frau aus Deutschland, die im Sommer 2018 an Leberversagen und inneren Blutungen gestorben war, nachdem sie Iberogast eingenommen hatte. Unter Verdacht steht der Inhaltsstoff Schöllkraut, der für seine leberschädigende Wirkung bekannt ist. Bayer behauptet, man wissen nichts von einem Ermittlungsverfahren um Iberogast. Die Staatsanwaltschaft wollte sich zu den Anfragen der Zeitung nicht äußern.

Auffällig ist allerdings, dass Bayer, nachdem der jüngste Todesfall bekannt geworden war, die Packungsbeilage um einen Warnhinweis bezüglich des Schöllkrauts ergänzte. Dort ist nun zu lesen: „Bei der Anwendung von Schöllkraut-haltigen Arzneimitteln sind Fälle von Leberschädigungen (Anstieg der Leberenzymwerte, des Bilirubins bis hin zu arzneimittelbedingter Gelbsucht (medikamentöstoxischer Hepatitis) sowie Fälle von Leberversagen) aufgetreten.“ Weiter heißt es seit Ende letzten Jahres: „Iberogast® darf von Schwangeren und Stillenden nicht eingenommen werden.“

Das Bundesamt für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) hatte schon 2008 gefordert, dass Iberogast mit einem solchen Hinweis versehen werden sollte. Der damalige Hersteller Steigerwald weigerte sich, als Bayer das Produkt 2013 übernahm, änderte sich daran nichts. 2016 erschien in einem Fachjournal ein Artikel, der auf einen Fall von Leberversagen im Zusammenhang mit dem Arzneimittel hinwies. Bayer weigerte sich weiterhin, das Risiko anzuerkennen. Nachdem der Druck auf den Konzern immer größer wurde, hatte Bayer Anfang letzten Jahres Stellung bezogen und erklärt: „Wir sind der Meinung, dass es nicht im Interesse der Patienten ist, Warnhinweise in die Gebrauchsinformationen aufzunehmen, die unbegründet sind.“ Wenige Monate später ereignete sich der Todesfall, mit dem sich die Staatsanwalt Köln beschäftigen soll.

Wenn sich die Behauptungen des Handelsblatts bestätigen, könnte aus dem Skandal eine Klage wegen Fahrlässiger Tötung werden. Darüber hinaus sollen beim BfArM seit 2008 über 50 Berichte mit 115 Verdachtsmeldungen im Zusammenhang mit Iberogast eingegangen sein.

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Sara Breitner