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Unfallfahrer wegen Mordes angeklagt

Als ein Mann vor der Polizei flieht, fährt er auf einem Autobahnparkplatz in das Auto einer Familie. Eine 39-jährige Frau stirbt, der Sohn wird schwer verletzt. Der Mann muss sich nun wegen Mordes vor Gericht verantworten.

Ein 18-jähriger Mann hat zum Beginn eines Mordprozesses nach einem tödlichen Unfall auf einem Autobahnparkplatz ein vollumfassendes Geständnis vor Gericht abgelegt. Er gestand vor dem Landgericht in Darmstadt, für den Tod einer Frau aus Düsseldorf und die schweren Verletzungen ihres Sohnes verantwortlich zu sein. Dies geht aus einer vom Anwalt des Beschuldigten verlesenen Einlassung hervor. Er sei aus Angst vor einem weiteren Verfahren wegen Fahrens ohne Führerschein vor der Polizei geflohen. Sich selbst bezeichnete der junge Mann als absoluten „Autonarren“. „Ich bin in den Pkw der Familie gefahren, weil ich die Situation völlig falsch eingeschätzt und die Kontrolle verloren habe.“

Laut der Anklage ist der junge Mann mit viel zu hohem Tempo auf den Parkplatz Fuchsbuckel bei Heppenheim gerast. Dort krachte er dann in den parkenden Wagen einer Familie aus Düsseldorf. In dem Auto wurde eine 39 Jahre alte Frau tödlich verletzt, der zehnjährige Sohn überlebte den schweren Unfall nur knapp. Der zum Zeitpunkt des Unfalls auf der Toilette gewesene Vater erlitt einen schweren Schock. Ebenso wurde der 18-Jährige bei dem Unfall schwer verletzt. Derzeit sitzt dieser in der Untersuchungshaft. In der Einlassung heißt es weiter, er sei wegen eines Streits mit den Eltern und dem bevorstehenden Verfahren wegen Fahrens ohne Führerschein Ende Dezember „emotional stark belastet gewesen.“

Ausschließlich an die Flucht vor der Polizei gedacht

Der junge Mann, der keine Führerschein besitzt, flüchtete laut der verlesenen Anklage mit teilweise mehr als 180 Stundenkilometern vor einer Polizeistreife auf der A5. Die Beamten wollten ihn zuvor kontrollieren. Auf dem Parkplatz raste der dann mit 110 Kilometern pro Stunde ungebremst in das dort parkende Auto der Familie aus Düsseldorf. In dem Fahrzeug hatten die 39-Jährige und ihr zehn Jahre alter Sohn gesessen.

Verhandelt wird diese Tat als Mord. Die Staatsanwaltschaft sieht es als erwiesen an, dass die Mordmerkmale Verdecken einer Straftat und Verwenden eines Autos als gemeingefährliche Waffe hinreichend erfüllt sind. Auf seiner Flucht habe der Angeklagte lediglich nur an sich selbst gedacht, sagte der Ankläger in seiner Begründung. „Das er selbst oder fremde Personen versterben können, war ihm egal.“

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Jerry Heiniken