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Unter Mordverdacht entlassen, weil Gerichte überlastet waren

Hamburg: Zwei mutmaßliche Mörder mussten wieder frei gelassen werden, weil das Verfahren zu lange dauerte.

Jens Gnisa, Vorsitzender des Deutschen Richterbundes kritisiert eine Überlastung der deutschen Gerichte. Dass dieses Problem keine Lapalie darstellt, sondern zum Sicherheitsproblem für die Bevölkerung wird, beweist ein aktueller Fall aus Hamburg.

Wie n-tv.de berichtete, sollen zwei Schwerverbrecher in Hamburg einen Mann niedergeschossen haben. Jetzt wurden die beiden Tatverdächtigen ohne Urteil wieder auf freien Fuß gesetzt, weil die Gerichte überfordert waren. Das Oberlandesgericht musste die beiden Männer aus der Untersuchungshaft entlassen, weil das Verfahren zu lange dauerte. Denn Untersuchungshaft ist in der Regel auf maximal sechs Monate begrenzt. Laut § 121 darf eine Untersuchungshaft zwar verlängert werden, wenn der Umfang der Ermittlungen oder ein anderer wichtiger Grund das Urteil noch nicht zulassen. Allerdings hat auch der Angeklagte das Recht auf ein Verfahren binnen angemessener Frist. Ansonsten greift das Grundgesetz mit der „wertsetzenden Bedeutung des Grundrechts der Freiheit der Person“.

Jede Woche wird ein Häftling entlassen
Der Deutsche Richterbund bestätigt, dass dies kein Einzelfall ist. Richterbund-Vorsitzender Gnisa sagte der „Frankfurter Neuen Presse“, dass im Schnitt ein Häftling pro Woche aus der Untersuchungshaft entlassen würde, weil sein Verfahren zu lange gedauert habe. Die Staatsanwaltschaften seien dazu übergegangen, immer mehr Verfahren einzustellen, um sich auf schwere Fälle konzentrieren zu können. Dies führe zu Gerechtigkeitsdefiziten und einem Vertrauensverlust, so Gnisa.

Es fehlen 2000 Richter und Staatsanwälte
Gnisa bemängelt im Interview mit n-tv.de, dass die Politik den drohenden und inzwischen Realität gewordenen Personalmangel in der der Justiz ignoriert hätte. Gnisa sagte: „Es fehlen 2000 Richter und Staatsanwälte, es fehlen aber auch Rechtspfleger und Servicekräfte und das macht sich bemerkbar.“

Bürokratische Fallstricke
Außerdem forderte der Richterbund-Vorsitzende eine Reform der Strafprozessordnung. Durch das Ausschöpfen von Rechtsmitteln wie z.B. von mehr als 100 Befangenheitsanträgen sei es derzeit möglich, dass Verfahren völlig aus dem Ruder liefen. Gnisa steht mit seiner Meinung nicht alleine da. Der Dessauer Richter Patrick Burow schrieb gleich ein ganzes Buch („Justiz am Abgrund“) über die Herausforderungen der deutschen Gerichte. Burow sieht einen der Hauptgründe in der Regelung der Fallerledigungen. Die Regelung trägt den schönen Namen Pebb§y (Personalbedarfsberechnungssystem) und gibt der Justiz Bearbeitungszeiten für Fälle vor. Beispielsweise soll ein Staatsanwalt demnach binnen 50 Minuten seine Anklage im Fall einer fahrlässigen Tötung ausformuliert haben. Für das Lesen von Aktenbergen bliebe den Rechtshütern kaum noch Zeit. Die Recherche nach vergangen Urteilen sei geradezu unmöglich.

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Author
Stephan Heiermann