

Der April kommt mit einer Flut von Änderungen wie ein Hammerschlag: Neue Regeln und Vorschriften, Preisänderungen und Änderungen bei Förderungen stehen bevor. Wer böse Überraschungen vermeiden will, sollte sich informieren.
Alle Augen richten sich derzeit auf die neue Spritpreisregelung. Und das aus gutem Grund: Heute haben die Spritpreise in Deutschland den höchsten Stand der letzten Wochen erreicht. Doch es gibt auch eine Reihe von etwas weniger erwarteten Änderungen, die im April anstehen, über die man Bescheid wissen sollte.
Neue Spritpreisregelung
Ab morgen, dem 1. April, tritt die viel diskutierte neue Spritpreisregelung in Kraft. Künftig dürfen die Preise an Tankstellen nur noch einmal am Tag erhöht werden, während Preissenkungen den ganzen Tag über möglich sind. Damit soll ein für Autofahrer besser vorhersehbares Preisverhalten geschaffen werden. Außerdem hofft man, dass dies zu insgesamt niedrigeren Preisen führt.
Lungenkrebs-Früherkennungsuntersuchung für Raucher
Ab dem 1. April steht starken Rauchern im Alter zwischen 50 und 75 Jahren jährlich eine neue kostenlose Krankenkassenleistung zur Verfügung. Die Niedrigdosis-Computertomographie (NDCT) soll bei der Früherkennung von Lungenkrebs helfen.
Preisanpassung bei der Telekom
Zahlreiche Telekom-Kunden erwartet im kommenden Monat eine böse Überraschung: Die Preise für viele bestehende Festnetzkunden steigen um 2 Euro pro Monat. Ähnliche Erhöhungen wurden auch für MagentaZuhause- und Call & Surf-Tarife angekündigt, die vor April 2023 abgeschlossen wurden. Auch die Preise für MultiSIMs und zusätzliche Mobilfunkkarten („PlusKarte“) steigen – Kunden sollten die Website der Telekom und entsprechende Ankündigungen für weitere Details beachten.
Universelles USB-C-Laden für Laptops
Weniger Ladegeräte zum Mitnehmen! Ab dem 28. April müssen alle in der EU zum Verkauf angebotenen Laptops über einen USB-C-Anschluss zum Laden verfügen. Verbraucher sollten jedoch beachten, dass leistungsstarke Geräte, die mehr Strom benötigen, als USB-C liefern kann, zusätzlich zum obligatorischen USB-C-Anschluss möglicherweise doch noch einen weiteren Ladeanschluss benötigen.
Neue Regeln für Elektrokleinstfahrzeuge
Ab April ändern sich die Regeln für Elektrokleinstfahrzeuge wie E-Scooter: Sie dürfen künftig nur noch auf Radwegen (und nicht mehr auf Gehwegen) genutzt werden. Auch in Einbahnstraßen gelten für sie dieselben Regeln und Markierungen wie für Fahrräder. Kommunen können künftig stärker regeln, wo E-Scooter abgestellt werden dürfen. Die Bußgelder für Verstöße gegen die Vorschriften für E-Scooter werden auch erhöht.
Ladestationen für Mehrfamilienhäuser: Neues Förderprogramm
Ab dem 15. April steht ein neues Förderprogramm zur Verfügung: 500 Millionen Euro werden bereitgestellt, um die Installation von EV-Ladestationen in Mehrfamilienhäusern zu fördern. Pro Ladepunkt stehen bis zu 2000 Euro zur Verfügung.