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Verkehrsminister nimmt Änderungen der Straßenverkehrsordnung zurück

Das ist eine absolute Überraschung, der Bundesverkehrsminister legt den Rückwärtsgang ein. Die neue Straßenverkehrsordnung ist erst seit drei Wochen in Kraft, nun nimmt Scheuer die härtesten Strafen für die Verkehrssünder teilweise zurück.

Insbesondere das neu eingeführte Fahrverbot für Temposünder werden von Andreas Scheuer von der CSU zurückgenommen. Dabei ging es um die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit innerhalb von geschlossenen Ortschaften von 21 Kilometern pro Stunde wie auch im außerorts mit 26 Stundenkilometern und dem damit zu verhängenden Fahrverbot. Nun räumte Scheuer ein, dass es sich um eine unverhältnismäßige Regelung handelte.

Neu ist nun, dass das Bußgeld von 80 auf 100 Euro steigt, die Verkehrssünder ihren Führerschein im Gegenzug aber behalten dürfen. Ein Führerscheinentzug drohte bis vor drei Wochen noch bei einem einmaligen Verstoß erst ab 31 km/h innerorts sowie ab 41 km/h außerhalb geschlossener Ortschaften.

Die neuen Regelungen hatten bei den Autofahrern für „Aufregung“ gesorgt, sagte Scheuer. Deshalb sei eine weitere Überarbeitung der Gesetzesvorlage notwendig gewesen. Mehr als 100 Änderungswünsche habe es in diesem Zusammenhang gegeben. Um die Regelungen neu zu beraten, sei er in engem Kontakt mit den Bundesländern.

Für die zweite Jahreshälfte befinde sich derzeit eine neue Novelle in Arbeit. Dabei sollen auch Anpassungen im Zuge der Reform der Autobahnverwaltung umgesetzt werden. Der Bund kümmert sich demnach um das Autobahnnetz aus einer Hand.
Die beschlossenen Änderungen sollen dabei beim Bürger mehr Akzeptanz hervorrufen und das „Gerechtigkeitsempfinden“ wieder herstellen. Mehr als 135.000 Unterstützer hatten eine Petition mit dem Titel „Führerschein-Falle der StVO-Novelle rückgängig machen“ unterzeichnet.

Im Bundesrat war die Vorlage von Scheuer zur Änderung der derzeit geltenden neuen Straßenverkehrsordnung in vielen Punkten verschärft worden. Besonders galt dies für die Regeln zum Fahrverbot für Raser. Das Verkehrsministerium hatte im Anschluss die Wahl gehabt, das Gesamtpaket abzulehnen oder anzunehmen. Große Fortschritte für die Sicherheit von Radfahrern und Fußgänger waren in der neuen Straßenverkehrsordnung enthalten.

Positiv hat der ADAC die angekündigten Änderungen aufgenommen. So sagte der Verkehrspräsident des Automobilclubs: „Insbesondere die Geschwindigkeitsverstöße werden unverhältnismäßig hart bestraft. Durch die Neuregelung ging die seit Jahren bewährte Differenzierung in leichte, mittlere und grobe Verkehrsverstöße und damit das Gleichgewicht aus Geldbußen, Punkten und Fahrverboten verloren. Hier macht eine stärke Differenzierung Sinn.“

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Author
Stephan Heiermann