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Verlängerung des Kontaktverbots bis zum 22. April

Die bestehenden scharfen Kontaktbeschränkungen werden im Zuge der Corona-Krise von Bund und Ländern nun bis mindestens zum Ende der Osterferien verlängert.

In einem Beschluss, den nun Kanzlerin Angela Merkel und die Ministerpräsidenten der Bundesländer in einer Telefonkonferenz getroffen haben, heißt es dazu, dass die Bürger dazu angehalten bleiben, „auch während der Osterfeiertage Kontakte zu anderen Menschen außerhalb der Angehörigen des eigenen Hausstandes gemäß den geltenden Regeln auf ein absolutes Minimum zu reduzieren”.

Demnach werden die Bürger dazu aufgefordert, „generell auf private Reisen und Besuche auch von Verwandten zu verzichten”. In dem Papier heißt es ebenso, dass die sowohl im Inland als auch für überregionale Ausflüge gelte. Nach den derzeitig vorliegenden Informationen gelte diese Regelung zunächst bis einschließlich dem 19. April. Die Osterferien für die Schüler enden in fast allen Bundesländern an diesem Tag. Die Lage solle am 14. April, dem Tag nach Ostern erneut beraten werden.

Zudem habe große Einigkeit darüber bestanden, dass weiterhin keine Tragepflicht von Schutzmasken eingeführt werden soll. Trotzdem wurde noch einmal in aller Deutlichkeit darauf hingewiesen, dass sich alle an die bestehenden Auflagen zu halten haben, auch wenn man solche Masken freiwillig tragen sollte. Die Einschränkungen des öffentlichen Lebens war ohnehin schon in allen Bundesländern bis zum Ende der Osterferien verlängert worden.

Kanzlerin Merkel befindet sich noch immer in häuslicher Quarantäne

Am 22. März waren sowohl vom Bund als auch den Ländern ein Kontaktverbot von mehr als zwei Personen in der Öffentlichkeit für ganz Deutschland ausgesprochen worden. Diese Regelung galt zunächst für zwei Wochen. Ausgenommen von dieser Regelung sind Angehörige, die in einem gemeinsamen Haushalt leben. Geschlossen wurden auch Restaurants, mit Ausnahme derer, die eine Lieferung von Speisen anbieten. Ebenso sind alle Frisörläden geschlossen worden, bei Regelverstößen drohen mittlerweile deftige Strafen.

Erneut hat die Kanzlerin die Telefonkonferenz – wie auch die Kabinettssitzung am Vormittag – aus ihrer Wohnung in Berlin geleitet. Am 22. März hatte sie sich in häusliche Quarantäne begeben. Bei einem Mediziner, der bei Ihr eine vorbeugenden Impfung vorgenommen hatte war eine Infektion mit dem Coronavirus festgestellt worden. Bei Ihr persönlich sind alle drei Tests bislang negativ ausgefallen.

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Alexander Grünstedt