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Verwirrung um Staatshilfen: Wer in Deutschland noch wie viel bekommt

Die deutschen Bürger verlieren zunehmend den Überblick über die zahlreichen Entlastungen und Sonderzahlungen. Auf Ihrem Konto landen demnächst viele verschiedene Staatshilfen, die Ihnen den Weg durch die Krise erleichtern sollen. Da ist es wichtig, den Überblick zu behalten – und gegebenenfalls einzufordern, was einem zusteht.

Deckelung für Gas- und Strompreis
Laut Olaf Scholz wird das Bundeskabinett am 18. November über die Gas- und Strompreisbremse entscheiden. Die Idee klingt soweit gut: Der Staat will den Gasverbrauch der Bürger ab März 2023 bis Ende April 2024 zu 80 Prozent subventionieren und auf 12 Cent pro Kilowattstunde deckeln. Das soll natürlich auch Anreize schaffen, Gas zu sparen. Noch in diesem Jahr sollten alle eigentlich eine Sonderzahlung in Höhe einer Gasmonatsrechnung erhalten, für viele wird diese Erleichterung nun aber doch erst 2023 zur Realität. 

Wer mit Fernwärme heizt, wird übrigens nicht leer ausgehen: Kunden sollen über eine Wärmepreisbremse entlastet werden. Ein garantierter Bruttopreis von 9,5 Cent pro Kilowattstunde ist geplant, der analog zum Gas für ein Grundkontingent von 80 Prozent des Verbrauchs gelten soll.

Zahlreiche Steuerentlastungen
Richtig große Pläne hat die Regierung auch in puncto Steuererleichterungen. Finanzminister Christian Lindner stellte bereits die Kernpunkte eines Inflationsausgleichsgesetzes vor, das für 48 Millionen Bürger die Steuerlast an die Inflation anpassen soll, um Mehrbelastungen zu minimieren. Die Gewinner sind Arbeitnehmer, Rentner, Selbstständige sowie Unternehmer, für Familien gibt es noch einmal extra Maßnahmen. Nur wer zu viel verdient, muss 45 Prozent Reichensteuersatz berappen. Zusätzlich können Steuerzahler ihre Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung, die ab 2023 fällig werden, zu 100 Prozent abziehen. 

Familien profitieren vom Paket
Wer Nachwuchs hat, darf sich über eine Erhöhung des Kinderfreibetrags freuen. Für jedes Elternteil soll bis zum 1. Januar 2024 bei 2994 Euro liegen. Auch das Kindergeld wird angehoben: 2023 beträgt es für das erste, zweite und dritte Kind monatlich je 227 Euro, ab dem vierten Kind landen dann 250 Euro am Konto. 2024 werden die Sätze für das erste bis dritte Kind noch einmal angehoben. Dadurch sollen Mehrkosten für Berufsausbildung oder Unterhalt steuerlich geltend gemacht werden können.

Die Bundesregierung rechnete auch vor, was das dann konkret auf dem Konto bedeuten wird: Zu versteuerndes Einkommen in Höhe von 30.000 Euro nach Abzug von Freibeträgen & Co.: Bei Einzelveranlagung 172 Euro Ersparnis; bei Splittingverfahren 182 Euro. Bei einem Jahreseinkommen von 60.000 Euro wären es bei Einzelveranlagung 471 Euro; bei Splittingverfahren 344 Euro Plus.

Rentner endlich berücksichtigt
Auch die etwa 21 Millionen Renten- und Versorgungsbeziehende werden durch eine Energiepreispauschale in Höhe von 300 Euro entlastet. 

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Martin Beier