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Wahl-O-Mat nach Gerichtsentscheid abgeschaltet

Das Kölner Verwaltungsgericht hat in einer Entscheidung der Bundeszentrale für politische Bildung eine Weiterbetreibung des Wahl-O-Mat untersagt. Deutschlandweit wurde der Wahl-O-Mat am Montagabend vom Netz genommen. Beanstandet wurde der Anzeigemechanismus der Auswertung, da dieser kleinere und unbekanntere Parteien benachteilige.

Der Wahl-O-Mat war bisher für viele Unentschlossene eine geeignete Hilfe, um herauszufinden, welche Partei denn am besten zu den eigenen Wünschen passe. Am Montag hat nun das Verwaltungsgericht in Köln, nur eine Woche vor der Europawahl, der Bundeszentrale für politische Bildung (bpb) untersagt, den Wahl-O-Mat in der momentanen Form weiter zu betreiben. Daher wurde er am Montagabend offline gestellt.

Die Kammer beanstandete konkret den Anzeigemechanismus der Auswertung, da dieser unbekannte und kleinere Parteien benachteilige. Allerdings kann gegen diesen Beschluss Beschwerde eingelegt werden. Über diese wird dann das Oberverwaltungsgericht in Münster entscheiden. Die Partei Volt Deutschland hatte den Antrag vor Gericht gestellt.

Ein bpb-Sprecher sagte, die Gerichtsentscheidung kam für die Bundeszentrale “völlig überraschend”, da es bereits seit dem Jahr 2002 den Wahl-O-Mat in seiner jetzigen Form gebe. Bisher sei aber noch nicht entschieden, ob die bpb dagegen Beschwerde einlegen oder nach einer technischen Lösung gesucht werde. Die bpb vertritt die Ansicht, dass diese Entscheidung lediglich für die Europawahl gelte. Von daher werde nur der Wahl-O-Mat zur Europawahl, nicht aber der zur parallel stattfindenden Bremen-Wahl, aus dem Netz genommen.

Wähler können mit dem Wahl-O-Mat für sich herausfinden, welche Parteien, die zur Wahl zugelassen sind, am besten zu den eigenen politischen Positionen passen. Dabei stehen 38 Thesen in dem Online-Angebot zur Auswahl, welche im Themenfeld der Europapolitik aufgeführt sind und die von den 41 zugelassenen Parteien und politischen Vereinigungen beantwortet wurden.

Bis zu acht Parteien können dann aufgrund der Antworten mit den eigenen Positionen verglichen werden, die vom Nutzer selbst ausgewählt werden können. Das Kölner Gericht sieht in diesem Anzeigemechanismus eine faktische Benachteiligung der kleineren oder unbekannteren Parteien. Auch die klagende Volt Deutschland gehört dazu. In dem Anzeigemechanismus wird das verfassungsrechtlich gewährleistete Recht auf Chancengleichheit verletzt.

Das Verwaltungsgericht befand in den von der Bundeszentrale für politische Bildung vorgebrachten Gründen keine ausreichende Begründung, diese Chancengleichheit zu gewährleisten. Auch den Einwand der Bundeszentrale, dass die technische Umsetzung der einstweiligen Anordnung technisch unmöglich sei, ließen die Richter nicht gelten.

Mittels des Wahl-O-Mat soll vor allem jüngeren Wählern eine Entscheidungshilfe geboten werden und im gleichen Zuge zu einer höheren Wahlbeteiligung führen. Der Präsident der Bundeszentrale, Thomas Krüger, hat die Nutzung inzwischen sogar als „demokratischen Volkssport“ bezeichnet. Zur Bundestagswahl 2017 wurde der Wahl-O-Mat sogar 15,7 Millionen Mal genutzt. Zur aktuellen Europawahl ist er bis zu seiner Abschaltung auch schon von 6,4 Millionen Menschen benutzt worden.

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Jerry Heiniken