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Wahnsinnige deutsche Strafgebühren für Gartenarbeit

Aufgrund des zunehmend besseren Wetters und der Hoffnung, dass der Frühling auch dieses Jahr kommt, werden viele Deutsche ihre Aufmerksamkeit dem Garten zuwenden. Mit einigen der wahrscheinlich dringend notwendigen Gartenarbeiten muss man sich allerdings beeilen. Sowohl das deutsche Bundesnaturschutzgesetz als auch die örtlichen Baumschutzverordnungen geben nämlich gewisse Einschränkungen dafür, zu welchem Zeitpunkt man welche Tätigkeiten vornehmen kann. Und dabei dreht es sich nicht um die heilige Mittagsruhe, die in einem anderen Gesetz (Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes) geregelt ist.   

In den meisten Fällen muss demzufolge die grobe Gartenarbeit, darunter Hecken schneiden und Bäume stutzen, bevor dem 1. März erledigt werden. Ansonsten können nämlich saftige Geldstrafen anfallen. Die Maßnahmen wurden ergriffen, um insbesondere Vögeln, aber auch Eichhörnchen und anderen Bewohnern der Tierwelt die Möglichkeit zu geben, Nester zu bauen und eine Familie zu gründen. 

Wer dabei erwischt wird, nach dem 1. März doch noch eifrig an den Hecken und Bäumen herumzuschnipseln, kann oft mit einer nicht unbeträchtlichen Geldstrafe geahndet werden. Die genauen Beträge werden von den örtlichen Gemeinde- und Stadtverwaltungen festgesetzt und unterscheiden sich von Bundesland zu Bundesland und von Sachbearbeiter zu Sachbearbeiter.

Richtig teuer wird es jedoch, wenn man seinen Garten in einem Naturschutzgebiet oder einer besonders geschützten Zone hat und sich nicht an die örtlichen Verordnungen hält. In Mecklenburg-Vorpommern zum Beispiel wird jemand, der eine hundert Meter lange Hecke nach dem 1. März in einem dieser Gebiete beschneidet, mit einem Bußgeld von 100.000 EUR bestraft. Auch andere Bundesländer sind nicht glimpflich und man kann erwarten, zweistellige Summen bezahlen zu müssen. 

Wer es dennoch nicht lassen kann, seine Hecken und Bäume nach dem 1. März eine gründliche Generalüberholung zu geben, kann bei den örtlichen Behörden um eine Genehmigung suchen. Außerdem darf man immer noch kleinere “Schönheitsoperationen” vornehmen, ohne dass der Fiskus einem gleich auf die Finger klopft.

Kommentare anzeigen

  • Derzeit kann man noch keine Hecke schneiden, da sie noch keinen einzigen grünen Zweig hat und in 12 Tagen wird sie auch nicht viel wachsen.Außerdem kann es auch nochmal frieren oft hat es im April nnoch
    geschneid. Das ist also ganz großer Blödsinn. Im übrigen sind die Vögel schlau genug und suchen sich ihre Nistplätze da, wo es ihnen gefällt.ES sterben mehr Singvögel durch wildernde Katzen als durch
    gestutzte Hecken. Sollte es bis Ende Februar durchregnen,kann man erst recht nicht schneiden.

  • Doch - wir, die wir immer eine schneiden müssen, haben Alle eine.

  • Natürlich darf man seine Hecke formschön schneiden.

    Wenn etwas über die Grenze wächst darf man schneiden. Dazu gibt es wieder das Nachbarrechtgesetz.
    Desweiteren gibt es auch die Bauvorschriften wie, was gebaut werden darf.
    Eine 2 Meter hohe Hecke ist lt. Bauvorschrift nicht erlaubt. Eine zwei Meter hohe Hecke wenn sie über 5 Jahre besteht, doch !!!

    seine Hecken und Bäume nach dem 1. März eine gründliche Generalüberholung zu geben, kann bei den örtlichen Behörden um eine Genehmigung suchen

  • Richtig Hannelore den Ämtern interessiert das NICHT die sehen zu wie die Kassen gefüllt werden können und handeln nach Ihren Verordnungen. Auch ist es richtig, sich an Gegebenheiten und Vorschriften zu halten und da die Auslegung dem Bearbeiter eines Jeden Landes überlassen wird und Keine Einheitlichen Vorschriften gibt muss man genau aufpassen. Am Besten Profis zum Baumschnitt bemühen die (Sollten) wissen was am Besten den Vorschriften entspricht.

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Alexander Grünstedt