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Wegen der Datenschutz-Grundverordnung sollen die Namen vom Klingelschild

Klingelschilder mit Namen sind ein Dorn im Auge des Immobilien-Eigentümerverbandes „Haus & Grund“. Nun rät der Verband seinen rund 900.000 Mitgliedern die Namensschilder bei Mietwohnungen komplett zu entfernen.

Der Grund ist das neue Datenschutz-Grundverordnungsgesetz. Denn anhand dessen, könnten Mieter ihre Vermieter verklagen. Ein Mieter könnte sich durch seinen Namen auf dem Klingelschild in seiner Privatsphäre verletzt fühlen. Und eine solche Klage könnte Bußgelder von in Höhe von 20 Millionen Euro für den Vermieter bedeuten.

Sie gehören zum Leben wie Briefkasten und Straßenschilder- das Klingelschild. In nahezu allen Mietshäusern sind sie zu sehen und sie sind einfach praktisch. Doch nun soll sich das ändern und die Klingelschilder mit Namen sollen, laut Empfehlung des Immobilien-Eigentümerverband „Haus & Grund“ entfernt werden. Kai Warnecke, Präsident von Haus & Grund erklärt: „Nur so können sie sicher sein, nicht gegen die DSGVO zu verstoßen“.

Warnecke weist dabei auf die Folgen eines solchen Verstoßes seitens der Vermieter hin. So könnten bis zu 20 Millionen Euro Bußgelder den Vermieter ereilen, wenn sich ein Mieter durch seinen Namen an der Tür in seiner Privatsphäre gestört fühlt. Die Kehrseite der Medaille ist jedoch auch nicht von der Hand zu weisen. Ein Austausch der an die 20 Millionen Mietwohnungen würde den Vermieter knappe 200 Millionen Euro kosten, erklärte Warnecke gegenüber der „Bild“-Zeitung.

Der Geschäftsführer des Deutschen Mieterbundes, Ulrich Ropertz meint: „Wenn es Zweifel an der Rechtmäßigkeit von Namensschildern gibt, ist die Politik gefordert. Doch die Abnahme der Klingelschilder könnte zu einem regelrechten „Klingelschild-Chaos“ führen. Mieter könnten nicht mehr erreichbar für Post, Feuerwehr oder sogar Polizei werden. Der Geschäftsführer hat dafür eine einfache Lösung. Die Mieter bringen einfach ihren Namen eigenhändig am Klingelschild an.

Wie kam es zu dieser Aufforderung seitens des Verbandes „Haus & Grund“? Ein Fall in Wien dient als Präzedenzfall. Ein Mieter hatte sich bei der kommunalen Hausverwaltung „Wiener Wohnen“ über den mangelnden Datenschutz beschwert. Er fühlte sich nach Einführung des neuen DSGVO nicht mehr ausreichend geschützt, da sein Name auf dem Klingelschild stehe.

Und tatsächlich, nach einer Einschätzung des zuständigen Magistrats, verstößt die Verbindung von Nachname und Wohnungsnummer gegen die DSGVO. Ein Sprecher von „Wiener Wohnen“ erklärte: „Wir müssen die standardgemäße Beschilderung also austauschen“. Zurzeit werden in 220.000 Wohnungen die Gegensprechanlagen so geändert, dass nur noch die Wohnungsnummer auf dem Klingelschild steht. Jeder, der seinen Namen sehen wolle, muss jetzt einen Namensaufkleber eigenhändig daneben aufkleben.

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Alexander Grünstedt