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Wenn “hot” zu hot wird: Verbraucherzentrale ruft Chips zurück

Nach mehreren Notarztrufen zu Schulen als Resultat von sogenannten Hot-Chip-Mutproben hat die deutsche Verbraucherzentrale die Gesundheitsbehörden aufgefordert, den Packungsinhalt der Hot-Chip-Challenge des deutschen Vertriebes Crevel Europe GmbH zu testen. 

Während der Proben wurden stark schwankende und teilweise extrem hohe Gehalte an Capsaicin festgestellt, was die Gesundheit von besonders jungen Menschen und Kindern negativ beeinflussen kann. Deshalb werden seit dieser Woche in den meisten Geschäften bundesweit die Hot-Chip-Challenge Packungen aus dem Verkehr gezogen. 

Capsaicin ist ein Stoff, der natürlich in der Chilischote vorkommt und dieser ihre Schärfe verleiht. Der Stoff erregt die Nervenzellen, die für Wärme- und Schmerzreize verantwortlich sind, und kann eine schädigende Wirkung auf die Magenschleimhäute haben. Außerdem kann Capsaicin auch die Augen und Haut reizen, wenn diese mit dem Stoff in Berührung kommen. 

Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) geht davon aus, dass ein Erwachsener maximal eine Dosis von 5 Milligramm Capsaicin pro Kilogramm seines Körpergewichts vertragen kann. Bei einem 70 Kilogramm schweren Erwachsenen entspricht das einer Aufnahme von 350 Milligramm Capsaicin über eine Mahlzeit. Die Stärke eines Produkts mit Capsaicin wird in Scoville gemessen. 


 

Laut Herstellerangaben wiegt ein “Hot Chip” drei Gramm und käme bei 1,6 Millionen Scoville auf einen Capsaicingehalt von etwa 300 Milligramm pro Chip. Wie die Untersuchungen des Instituts ergaben, schwanken die Capsaicingehalte in dem Produkt jedoch sehr stark, womit man nicht mit Sicherheit vorherbestimmen kann, wie scharf der einzelne Chip, den man essen wird, wirklich ist.  Laut BfR muss damit gerechnet werden, dass Mengen aufgenommen werden, die die Gesundheit nachteilig beeinträchtigen.  

Capsaicin-Mutproben sind ein beliebter Zeitvertreib von besonders Jugendlichen, aber auch Kindern, auf sozialen Medien. Im Gegensatz zu Alkohol, Zigaretten und Drogen unterliegt Capsaicin keiner rechtlichen Verordnung. Dennoch arbeiten Verbraucherzentralen bundesweit im Augenblick darauf hin, Produkte mit übermäßiger, möglicherweise gesundheitsschädlicher Einwirkung gesetzlich zu verbieten. 

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Alexander Grünstedt