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WhatsApp: Drohende Kontosperrung

WhatsApp ist der wohl am meisten genutzte Messenger-Dienst der Welt. Doch kaum jemand kennt die wirklich strengen Nutzungsbedingungen des Unternehmens! Und wer die nicht einhält, muss mit einer lebenslangen Sperrung rechnen.
Doch um welche Regeln handelt es sich hierbei?

– Aufrufe zur Gewalt: Wer andere Menschen in seinen Chats bedroht, beleidigt, zur Gewalt aufruft oder Verbrechen in irgendeiner Art und Weise verherrlicht, der muss mit einem Ausschluss rechnen.
– Das Verbreiten von Fake-News: „Das Veröffentlichen von Unwahrheiten, Falschdarstellungen oder irreführenden Aussagen“ wird laut des Messenger-Dienstes mit einer Löschung des eigenen Accounts bestraft. Das nicht überprüfte Weiterleiten von Informationen ist daher rechtswidrig.
– Kein Versenden von Kettenbriefen: Wer hat wohl noch nie einen Kettenbrief auf WhatsApp empfangen und ihn im Anschluss nicht auch gleich weitergeleitet? Richtig! Die wenigsten! Doch tatsächlich ist dies eigentlich nicht erlaubt wie in der Satzung zu lesen ist! Wer sich widersetzt, macht sich schlichtweg strafbar.
– Identitätsdiebstahl: Eigentlich logisch: Das Annehmen einer fremden Identität auf WhatsApp ist nicht erlaubt. Zwar ist die Verwendung eines Klarnamens nicht verpflichtend, doch es versteht sich von selbst, das man sich nicht als eine andere Person ausgeben darf.
– Man muss mindestens 16 Jahre alt sein um WhatsApp nutzen zu dürfen. In einer Zeit, in der immer mehr junge Menschen früh Handys bekommen jedoch eigentlich unmöglich.
– Keine fremden Fotos verschicken: Man darf nur Bilder versenden, die man auch selbst gemacht hat. Hierbei beruft sich WhatsApp auf das „Recht am geistigen Eigentum bzw. sonstigen Eigentumsrechten“.
– Und natürlich ist auch das Verbreiten von Schadsoftware nicht erlaubt und wird umgehend bestraft. Übrigens ist das auch möglich, wenn man nur unwissend beschädigte Dateien weiterleitet und diese gar nicht selbst erstellt hat.

Hält ein Nutzer die oben genannten Regeln nicht ein, so können andere ihn über die „Melden“-Funktion in jedem Chat melden. Bewahrheitet sich der Verstoß im Anschluss, so muss man unweigerlich auf eine andere Art der Kommunikation umsteigen. WhatApp steht einem dann jedenfalls nicht mehr zur Verfügung.

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Author
Jerry Heiniken