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Wichtige Änderungen im Juli: Das müssen VerbraucherInnen jetzt beachten

Am Freitag beginnt die zweite Hälfte des Jahres und auch dann stehen wieder neue Gesetze und Verordnungen in den Startlöchern. Am 1. Juli ändert sich für die Verbraucher einiges.

Künftig können Kunden alte Elektrogeräte in einigen Supermärkten kostenlos zurückgeben. Zudem wird das bestehende Pfandsystem erweitert und Vertragskündigungen werden vereinfacht.

So tritt zum einen am Freitag das Gesetz für eine Vereinfachung von Vertragskündigungen in Kraft. So soll es dann möglich sein, ab dem 1. Juli Kündigungen auf der Webseite des Unternehmens auszusprechen. Dazu muss lediglich ein Button gedrückt werden, der nunmehr Pflicht auf der digitalen Präsenz ist. Im Anschluss erhalten die Verbraucher eine elektronische Eingangsbestätigung ihres Anliegens. Schon zuvor war die Kündigungsfrist von drei auf maximal einen Monat reduziert worden. Auch die automatische Verlängerung von Verträgen ist massiv eingeschränkt worden. Dies ist nur möglich, wenn die Verbraucherinnen und Verbraucher lediglich eine einmonatige Kündigungsfrist erhalten.

Eine kostenlose Entsorgung von Elektrogeräten ist ab Freitag dann auch in Supermärkten und bei Discountern möglich. Einschränkend gilt aber, dass diese nur über eine maximale Kantenlänge von 25 Zentimetern verfügen dürfen. Eine verpflichtende Rücknahme ist bei Anbietern dann vorgesehen, sofern sie im Jahr regelmäßig Elektroware anbieten und mindestens 800 qm Verkaufsfläche ausweisen.

Pfandsystem auch bei Einwegplastikflaschen und Dosen

Parallel dazu wird auch das allgemeine Pfandsystem ausgeweitet. Dann müssen ab 1. Juli auch Einwegflaschen und Einwegdosen mit Pfand in Höhe von 25 Cent belegt werden. Eigentlich wurde diese Regelung bereits zu Jahresbeginn eingeführt worden, doch hat der Gesetzgeber den Händlern eine Übergangsfrist von sechs Monaten eingeräumt.

Mindestlohn erhöht sich schrittweise

Die Erhöhung des Mindestlohns auf 12 Euro war im Bundestagswahlkampf ein zentrales Thema der SPD und ihres damaligen Kanzlerkandidaten Olaf Scholz. Anfang Juni konnte sich der Kanzler mithilfe der Ampelkoalition dann durchsetzen. Der Bundestag hat die Erhöhung des Mindestlohns beschlossen. Ab dem 1. Oktober soll er dann 12 Euro betragen. Bereits am 1. Juli wird er planmäßig auf 10,45 Euro steigen.

Renten steigen deutlich

Die rund 21 Millionen Rentnerinnen und Rentner in Deutschland erhalten vom 1. Juli an deutlich höhere Bezüge. Im Westen steigen die Renten dann um 5,35 Prozent, im Osten um 6,12 Prozent. Damit fällt die Rentenanpassung so stark aus wie seit Jahrzehnten nicht.

Die starke Erhöhung ist auf die zurückliegende gute Konjunktur und die daher rührenden positiven Entwicklungen bei den Einkommen der Beschäftigten und den Einnahmen der Rentenkasse zurückzuführen. Nach dem Corona-Einbruch 2020 war es wieder bergauf gegangen.

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Kai Degner