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Wohnungsgesellschaft setzt Familie auf die Strasse, weil Kleinkind Lärm macht

Eine Familie wird aus Ihrer Wohnung geschmissen, weil Mieter sich über Lärm durch “intensives Gerenne und Geschrei” beschwert haben. Den Mietern aus Dortmund ist die Kündigung der Wohnungsbaugesellschaft bereits zugestellt worden.

Einer Familie in Dortmund ist die fristlose Kündigung Ihrer Wohnung durch die städtische Wohnungsbaugesellschaft zugestellt worden. Der Grund sei die Lautstärke des zweijährigen Kindes der Familie, über den sich die Nachbarn vorher beschwert hätten. Laut diesem Schreiben muss die Familie bis zum 6. Februar aus der Wohnung ausziehen, wie der WDR berichtet.

Sieben Mieter leben in dem Wohnhaus. Als Begründung für ihren Schritt nannte die Wohnungsbaugesellschaft Dogewo 21 das intensive Gerenne und Geschrei des zweijährigen Mädchens, welches den Nachbarn unzumutbar sei.

Immer wieder sei es durch die Nachbarn zu Beschwerden bei der Wohnungsbaugesellschaft gekommen, dass der Lärm zu groß gewesen sei. Die Dogewo 21 wies darauf hin, dass sie als Vermieter die Beschwerden ernst nehmen muss, sie aber keineswegs kinderfeindlich sei. Dies teilte das Wohnungsunternehmen der Familie in einer Abmahnung aus dem Oktober 2018 mit.

Gegen diesen Schritt will die Familie sich wehren. “Wir lassen uns doch nicht von Kinderhassern unser Dach über dem Kopf wegnehmen“, sagt der Familienvater dem WDR. Auch die Frau ist in Sorge: „Wir sollen ja schon am 6. Februar raus, mit Kind und allen Sachen, da bekommt man Existenzangst.“

Derzeit will sich das Wohnungsunternehmen nicht zu dem Vorgang äußern. Auch wenn die Familie gegen die Kündigung kämpfen will, langfristig wird sie sich nach einem Eigenheim umsehen. Eine Mietwohnung ist für sie nicht mehr akzeptabel. Ein eigenes Haus zu finden, dauert jedoch sehr lange, daher haben sie sich nun an den Mieterverein gewandt.

Dieser gibt sich optimistisch für die Familie. Der Fachanwalt für Mietrecht im Mieterverein, Martin Grebe zeigte dem WDR gegenüber Unverständnis für das Vorgehen des Vermieters. Oft führe ein Gespräch aller Parteien zu einer Klärung der Situation.

Für ihn gebe es einen eklatanten Unterschied, ob es sich um Kinderlärm von einem 2-jährigen Kleinkind oder von 11- bis 16-Jährigen handele.
Deutschlands Mietrecht besagt, dass Kinder laut sein dürfen. Ein gewisses Maß darf aber in einem Mehrfamilienhaus nicht überschritten werden. Dabei ist der Gesamtlärmpegel ausschlaggebend.

Ein Münchner Gerichtsurteil aus dem letzten Jahr besagt, dass gegenseitig Rücksicht zu nehmen ist. Die beklagte Familie sei immer wieder durch “lautstarke Unterhaltungen, laute Musik, häufigen Besuch, Telefonieren mit Freisprechanlage, Geschrei, Trampeln, Türenschlagen, Seilspringen und Rollerfahren auf dem Hausflur“ aufgefallen. Der Familienvater antwortete darauf hin, er könne machen was er wolle. Das sahen die Richter anders und untersagten der Familie, in den Ruhezeiten Lärm zu machen.

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Author
Jerry Heiniken