

Jetzt ist es offiziell: Zahlreiche Sparkassenkunden erhalten Geld zurück. Kunden mit Sparguthaben bei der Sparkasse Hamburg sollten dabei besonders prüfen, ob sie anspruchsberechtigt sind.
Es ist eine dieser Situationen, bei denen man sagt: „Ich kann nicht glauben, dass sie das getan haben“, aber tatsächlich waren so viele Kunden betroffen und verärgert, dass die Verbraucherzentrale Hamburg die Angelegenheit aufgriff und vor Gericht brachte. Nun hat das Hanseatische Oberlandesgericht seine Entscheidung angekündigt.
Was die Verbraucherzentrale dazu veranlasste, vor Gericht zu gehen
Angesichts der schwankenden Zinssätze (die in den letzten Jahren oft eher gesunken als gestiegen sind) entscheiden sich viele Verbraucher, die ein wenig Geld beiseite legen möchten, für eine festverzinsliche Sparform. Das 60-monatige Festzinsprodukt der Sparkasse Hamburg (oder Haspa) mit seinem garantierten Zinssatz war für viele genau das Richtige. Bis die 60 Monate abgelaufen waren.
Was die Kunden zu diesem Zeitpunkt feststellten, war, dass ihr Sparvertrag automatisch nach Ablauf der ersten Laufzeit um weitere fünf Jahre verlängert wurde – ohne die Möglichkeit, ihn zu kündigen. Die Bank begründete dies mit einer entsprechenden Klausel im Vertrag. So konnten Kunden, die Pläne für ihr Geld hatten, weder darauf zugreifen noch etwas damit anfangen.
Bankkunden unfair benachteiligt
Doch die Verbraucherzentrale deckte noch Schlimmeres auf: Während der zweiten Laufzeit war der angewandte Zinssatz deutlich niedriger: In einem geschilderten Fall sank der Zinssatz von 0,25 Prozent auf 0,01 Prozent pro Jahr. Infolgedessen war bei einer Einlage von tausend Euro während der gesamten fünf Jahre nicht mit mehr als ein paar Cent Ertrag zu rechnen.
Die Verbraucherzentrale sah daher gute Gründe für ihre Klage, dass die Regelung der Sparkasse ihre Kunden unfair benachteiligte. Das Gericht hat nun bestätigt, dass es dies tatsächlich für gegeben hält.
Betroffene Bankkunden müssen jetzt handeln
Laut der Verbraucherzentrale sollten alle, die sich in der oben beschriebenen Situation befinden, unverzüglich handeln: Mithilfe des Musterbriefes auf der Website der Verbraucherzentrale Hamburg können Sie (falls gewünscht) bei der Sparkasse Folgendes beantragen:
– Dass Ihr Vertrag vor Ablauf der verlängerten Laufzeit gekündigt und Ihr eingezahltes Kapital an Sie zurückgezahlt wird.
– Dass Verzugszinsen für die Vergangenheit berechnet werden.
Wie die Verbraucherzentrale betont, sollten betroffene Sparkassenkunden mit der Geltendmachung ihrer Ansprüche nicht zögern, da diese in der Regel nach drei Jahren zum Jahresende verjähren.
Verbraucher sollten verschiedene Sparmöglichkeiten prüfen
Die Zinssätze haben glücklicherweise in letzter Zeit einen kleinen Sprung nach oben gemacht. Wenn Sie zögern, Ihr Geld auf einem Festgeldkonto zu binden, sollten Sie ein Tagesgeldkonto in Betracht ziehen. Aktuell gibt es mehrere gute Zinsangebote für Neukunden:
– 4,00 % Aktionszins für 4 Monate bei der Chase Bank
– 4,00 % Aktionszins für 6 Monate + 120 € Neukundenbonus bei der Norisbank
– 3,50 % Aktionszins für 3 Monate bei der Renault Bank direct
– 3,45 % Aktionszins für 3 Monate bei der Advanzia Bank
– 3,40 % Aktionszins für 5 Monate bei der Consorsbank
Eine Liste der aktuell verfügbaren Angebote finden Sie auf Vergleichsseiten wie Verivox. Auch der Artikel der Stiftung Warentest „Neue Zinsrekorde beim Tagesgeld“ (Juni 2026) enthält viele nützliche Informationen.