Neues Straßenverkehrsgesetz für E‑Scooter-Fahrer betrifft alle

Kaum ein Fahrzeug hat das Stadtbild und den Straßenverkehr im Laufe der letzten Jahre so sehr verändert wie der E‑Scooter. Für viele stellen die elektrifizierten Tretroller ein flexibles und bequemes Fortbewegungsmittel dar, aber für andere Verkehrsteilnehmer sind die Flitzer ein Grund für ständigen Ärger oder sogar Gefahr. Die Unfallzahlen im Zusammenhang mit E-Scootern steigen ständig und laut den neuesten Statistiken sind im vergangenen Jahr rund 16.500 Menschen auf deutschen Straßen entweder durch E-Scooter verletzt oder gar getötet worden. Hinzu kommen Hunderttausende Beschwerden über rücksichtslose E‑Scooter-Fahrer, zugestellte Bürgersteige und Brandgefahr beim Transport im öffentlichen Personennahverkehr, die die Polizei und Behörden auf Trab halten. Eines der größten Probleme in Bezug auf die E-Tretroller war jedoch bisher die Haftung. Laut einem neuen Gesetz, das heute im Bundesrat verabschiedet wurde, soll das jetzt grundlegend ändern. 

Gesetz ohne Namen 

Bereits letztes Jahr hatte das Bundesverkehrsministerium beschlossen, Änderungen an der Elektrokleinstfahrzeugverordnung (EKfV), der die elektrischen Tretroller unterliegen, vorzunehmen, um die Sicherheit im Straßenverkehr zu erhöhen und die E-Scooter einem strikteren Regelwerk zu unterwerfen. Jetzt kommt ein neues Gesetz hinzu, das zwar bisher keinen offiziellen Namen erhalten hat, aber die folgenden Punkte beinhaltet: 

  1. Halterhaftung: Sobald das Gesetz in Kraft getreten ist, gelten für E-Scooter die gleichen Haftungsregeln wie für andere Kraftfahrzeuge. Wer einen Unfall baut, haftet dann nicht mehr nur der schuldige Fahrer, sondern auch der Halter des Fahrzeugs. E-Scooter waren bisher aufgrund der geringen Höchstgeschwindigkeit von 20 Kilometern pro Stunde von dieser Art von Haftung entbunden.
  2. Schadensersatz: Dies ist der wichtigste Punkt für viele Opfer von Verkehrsunfällen mit E‑Scootern. Bisher war es schwierig für Betroffene, Ansprüche auf Schadensersatz durchzusetzen. E-Scooter werden in Deutschland oft von Fahrern genutzt, die diese gegen ein geringes Entgelt ausleihen. Bei Unfällen verschwinden diese oft auf Nimmerwiedersehen und können aufgrund der anonymen Mietverhältnisse nicht mehr ausfindig gemacht werden. Die Opfer wurden hier bisher doppelt gestraft, denn nicht nur erleiden sie oft erhebliche Verletzungen, sondern müssen für die Schäden, die sie nicht verursacht haben, auch noch selbst aufkommen. In Zukunft können deshalb die Vermieter von E-Scootern zur Rechenschaft gezogen werden.

Das neuen Gesetz kann jetzt nach dem Bundesrat-Beschluss ausgefertigt und verkündet werden. Es tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.

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Alexander Grünstedt