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Aktuelle Gesetzesänderungen ab dem 01. August 2019

Etliche neue Gesetze werden jeden Monat neu auf den Weg gebracht, um den Verbrauchern das Leben zu erleichtern. Auch im August ist es wieder soweit und einige wichtige Gesetzesänderungen stehen an. Dies betrifft unter anderem die staatliche Förderung bei der Schulbildung, Bafög und den Kita-Gebühren. Das sind die aktuellen Änderungen der Gesetzeslage.

Aktuelle Gesetzesänderungen im August: Mehr Geld für bedürftige Kinder und Studenten

Künftig soll die Bildung der Kinder nicht mehr vom Geldbeutel der Eltern abhängen. Verschiedene staatliche Förderungen wie das Studenten-Bafög oder das Bildungs- und Teilhabepaket für Schulkinder wird daher reformiert. Damit erhalten Kinder aus Hartz-IV-Familien und Haushalten mit geringem Einkommen ab August mehr Geld. Um etwa Schulranzen, Hefte oder Lernsoftware anzuschaffen, gibt es künftig 150 Euro statt 100 Euro. Auch der monatliche Zuschuss für Sportvereine oder Musikschulen steigt von 10 auf 15 Euro.

Keine Kita-Gebühren mehr für Geringverdiener laut Gesetzesänderung zum 01.08.2019

Eine Befreiung von den Kita-Gebühren gibt es dann auch für Eltern, die Hartz IV, Wohngeld oder Kinderzuschlag beziehen. Es entfällt zusätzlich der Eigenanteil, der bisher beim Mittagessen in der Schule und für Fahrkarten mit Bus oder Bahn auf dem Weg in die Schule gezahlt werden mussten. Diese Leistungen sind künftig kostenlos. Ebenso werden Nachhilfestunden auch dann gefördert, selbst wenn die Kinder nicht akut vom Sitzenbleiben bedroht sind. Diese Maßnahme soll rund vier Millionen Kindern helfen, bei denen das Geld in der Familie knapp ist.

Neue Gesetzes ab 01. August 2019: Mehr Bafög für Geringverdiener-Familien

Ab August erhalten auch bedürftige Schüler und Studenten mehr Unterstützung vom Staat. Zum neuen Schuljahr und dem nächsten Wintersemester wird das Bafög angehoben. Eine entsprechende Reform ist sowohl vom Bundestag als auch Bundesrat verabschiedet worden. Somit steigt der Förderhöchstbedarf in zwei Stufen von 735 auf 861 Euro im Monat. Auch sollen mehr Menschen in den Genuss der staatlichen Leistungen kommen. Das Einkommen der Eltern wird künftig nicht mehr so streng angerechnet, schrittweise werden daher die entsprechenden Freibeträge angehoben. Allein in dieser Wahlperiode plant die Bundesregierung daher eine Aufstockung des Bafög um mehr als 1,2 Milliarden Euro

Der Hintergrund ist, dass seit Jahren die Zahl der Empfänger sinkt. Waren es im Jahre 2017 rund 557.000 Studenten und 225.000 Schüler und Schülerinnen, die diese Leistung erhalten haben, so waren es vier Jahre zuvor noch 180.000 mehr. Durch diese Reform soll der Negativtrend umgekehrt werden.

Neues “Gesetz zur nachhaltigen Stärkung der Einsatzbereitschaft” ab 01.08.2019 in Kraft

Die Bundeswehr soll unter anderem durch finanzielle und soziale Anreize zu einem attraktiven Arbeitgeber gemacht werden. Am 1. August tritt daher das “Gesetz zur nachhaltigen Stärkung der Einsatzbereitschaft” in Kraft. Dadurch soll Zeitsoldaten nach ihrer Dienstzeit ein besserer Einstieg in das Zivilleben ermöglicht werden. Dazu gehört unter anderem die verstärkte Förderung von Praktika und eine verpflichtende Berufsberatung. Eine Verbesserung für Familie von im Einsatz geschädigten Soldaten gibt es ebenfalls. Kosten für eine notwendige Therapie von Angehörigen werden dann auch von der Bundeswehr übernommen.

Neue Gesetze für Zuwanderer: Integrationsangebote werden ab August 2019 ausgeweitet

Berufsfördernde Maßnahmen stehen nun noch mehr Flüchtlingen offen. Selbst Asylbewerber, bei denen noch nicht geklärt ist, ob sie langfristig in Deutschland bleiben dürfen, haben einen Anspruch auf einen Sprach- und Integrationskurs teilnehmen. Dies gilt einschränkend aber nur für Personen, die vor dem 1. August eingereist sind und mindestens drei Monate geduldet werden. Auch weitere Gruppen von Ausländern, denen bisher der Zugang zu solchen Maßnahmen verwehrt war, können künftig an Sprachkursen teilnehmen.

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Author
Jerry Heiniken