

Die Bundesanwaltschaft hat das Ermittlungsverfahren zum Drohnenfund am Flughafen Leipzig/Halle wegen der besonderen Bedeutung des Falls von der Generalstaatsanwaltschaft Dresden übernommen. Es bestehe der Verdacht des versuchten Herbeiführens einer Sprengstoffexplosion und des gefährlichen Eingriffs in den Luftverkehr, teilte der Generalbundesanwalt am Donnerstag mit.
Am Abend des 4. August wurde auf dem Gelände des Flughafens Leipzig/Halle eine Drohne gefunden, die mit professionellem Sprengstoff und einem Zünder ausgestattet war. Eine Frachtmaschine musste aufgrund des Vorfalls durchstarten und kollidierte in der Luft mit einem Gegenstand, der mutmaßlich eine weitere Drohne war.
Dieser Vorfall stelle einen schwerwiegenden Angriff auf die Transport- und Logistikinfrastruktur in Deutschland dar und könne die äußere und innere Sicherheit der Bundesrepublik beeinträchtigen, so der Generalbundesanwalt. Mit den polizeilichen Ermittlungen ist das Bundeskriminalamt beauftragt.
dts Nachrichtenagentur
Foto: Generalbundesanwalt (Archiv), via dts Nachrichtenagentur