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Patientenmörder zu lebenslanger Haft verurteilt

Mühsam zogen sich sowohl die Ermittlungen als auch der Prozess mit über 7 Monaten hin. Nun heißt das Urteil der Richter auf 85-facher Mord. Niels Högel ist vom Landgericht in Oldenburg zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Die Schuld sei „unfassbar“.

Der ehemalige Krankenpfleger Nils Högel ist in dem Prozess um die beispiellose Mordserie wegen 85 weiterer Morde an Patienten zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Zudem stellte das Landgericht in Oldenburg auch die besondere Schwere der Schuld fest. Somit ist eine vorzeitige Haftentlassung nach 15 Jahren ausgeschlossen. Auch ein lebenslanges Berufsverbot ist Högel auferlegt worden. Das Gericht sprach ihn somit aber auch in 15 Fällen frei, er selbst hatte lediglich 43 Taten gestanden.

In seiner Urteilsbegründung sagte der Vorsitzende Richter Sebastian Bührmann, bei den Taten von Högel handele es sich „um etwas, was jegliche Grenzen sprengt und jeglichen Rahmen überschreitet“. Unfassbar sei die Schuld, die er mit sich trägt. „Herr Högel, Ihre Taten sind unbegreiflich – es ist so viel, dass der menschliche Verstand kapituliert vor der schieren Anzahl der Taten“, so der Richter weiter.

Zwischen 2000 und 2005 tötete der Pfleger seine Opfer an Kliniken in Oldenburg und Delmenhorst. Den Opfern hatte der dabei unterschiedliche Medikamente gespritzt, um anschließend bei der Reanimierung als Retter präsentieren zu können. Viele seiner Opfer überlebten dies nicht. Zuvor war Högel bereits im Jahr 2015 wegen zweifachen Patientenmordes zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt worden und sitzt in Oldenburg im Gefängnis eine weitere lebenslange Haft ab.

In seinen letzten Worten vor der Urteilsfällung hatte sich der 42-jährige bei den Angehörigen der Opfer entschuldigt und sprach von Reue und Scham. Im Prozess sei ihm klar geworden, dass er mit den schrecklichen Taten unendlich viel Leid verursacht habe. Ursprünglich war er wegen 100 Fällen angeklagt gewesen, die durch systematische Nachforschungen entdeckt wurden. In 55 Fällen hatte die Verteidigung auf Mord plädiert, in 14 weiteren sah sie einen Tatbestand des versuchten Mordes erfüllt. Freispruch forderte sie in 31 Fällen. Die Staatsanwaltschaft ist hingegen von 97 Morden ausgegangen, da aus ihrer Sicht nur in drei Fällen ausreichend Beweise fehlten.

Durch die besondere Schwere der Schuld ist eine vorzeitige Entlassung aus der Haft nach 15 Jahren so gut wie ausgeschlossen. Die Sicherungsverwahrung ist davon unabhängig. Sie schützt die Bevölkerung vor Tätern, die ihre ursprüngliche Strafe bereits abgesessen haben, aber weiterhin als gefährlich eingestuft werden. Dadurch besteht die Möglichkeit, dass die Täter unbegrenzt eingesperrt bleiben.

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Author
Jerry Heiniken