Die Sprecherin der Hinterbliebenen des Attentats vom Berliner Breitscheidplatz, Astrid Passin, fordert, den Anschlag von Magdeburg ebenfalls als Terroranschlag einzustufen.
Zudem müsse der Generalbundesanwalt die Ermittlungen übernehmen, sagte sie dem “Redaktionsnetzwerk Deutschland”. “Denn ich weiß nicht, was an dem Anschlag nicht politisch motiviert gewesen sein soll.” Diese Einstufung sei auch für die Opfer und Hinterbliebenen wichtig. “Bei einer Einstufung als Terroranschlag muss die Entschädigung entsprechend angepasst werden”, so Passin.
Bei den Opfern vom Breitscheidplatz sei sie für Betroffene ersten Grades von zunächst 10.000 auf 30.000 Euro angehoben worden, bei Betroffenen zweiten Grades von 5.000 Euro auf 15.000 Euro. Passin sagte zudem, dass die Sicherheitsbehörden zum Breitscheidplatz-Attentäter Anis Amri ebenfalls “extrem viele Hinweise” gehabt hätten. “Trotzdem hat man den Täter nicht außer Gefecht gesetzt. Das wiederholt sich jetzt alles.”
dts Nachrichtenagentur
Foto: Anschlag auf Magdeburger Weihnachtsmarkt (Archiv), via dts Nachrichtenagentur
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Da wird sich bei uns nichts ändern Hinweise werden offenbar ignoriert.Über den Täter in Magdeburg gab es angeblich über 105 Dokumentationen Er war demzufolge bekannt und aktenkundig.
Da beginnt dann immer eine Diskussion, was nun unternommen wird, damit so ewta nicht mehr passiert Das war schon der Fall bei dem Attentat auf den Berliner Weihnachtsmarkt. Schuldige wird man keine bei den Ämtern ausmachen..Die Sache wird im Sande verlaufen, wie üblich
Alleine die Frage, warum man ein Polizeiauto nicht in die Einfahrt zum Weihnachtsmarkt positioniert hat, wird damit beantwortet, dass diese Einfahrt für Rettungsfahrzeuge freigehalten werden muss. Eine solche Aussage ist purer Unsinn Im Bedarfsfalle wäre das Polizeiauto schnell wegzufahren.Hätte man das Polizeifahrzeug richtig positioniert, hätte der Täter keine Möglichkeit gehabt in den Markt einzufahren
So stand das Fahrzeug der Polizei weiter weg von der Einfahrt Da hätte man schon einen Schuldigen derdiePositionierung des Polizeifahrzeuges so angeordnet hat.