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1. Februar: Diese Änderungen stehen an

Morgen beginnt der Monat Februar und auch da gibt es wieder einige gesetzliche Änderungen. Was alles auf die Verbraucher zukommt, erfahren Sie hier.


Abgabefrist für Steuererklärung

Die Abgabefrist für die Steuererklärung des Jahres 2020 ist noch einmal bis zum 31. Mai dieses Jahres verlängert worden. In den Genuss kommt jedoch nur derjenige, der die Erklärung mittels eines Steuerberaters oder eines Lohnsteuerhilfevereins anfertigen lässt.

Am 15. Februar läuft die Ausbildungsprämie für Betriebe aus

Die Bundesagentur für Arbeit hat bislang die Ausbildungsprämie ausgezahlt. Damit sollte verhindert werden, dass die Unternehmen in der Corona-Pandemie weniger Nachwuchs ausbilden. Diese wird nun zum 15. Februar letztmalig ausgezahlt. Voraussetzung dafür ist, dass Unternehmen einen neuen Azubi zwischen dem 1. Juni 2021 und dem 15. Februar dieses Jahres eingestellt haben. Betriebe mit einer maximalen Mitarbeiterzahl von 499 sind berechtigt, Zuschüsse bis zu 6.000 Euro zu erhalten.

Verkürzung der Gültigkeit des Impfzertifikats

Eine wichtige Änderung beim Impf- und Genesenennachweis tritt ab dem 1. Februar in Kraft. Nach genau neun Monaten verlieren dann die Impfzertifikate ohne einen Booster ihre Gültigkeit. Ermittelt wird dieser Zeitpunkt anhand der Impftermine. Zudem greift nun eine einheitliche Regelung innerhalb der EU-Länder bei Reisen ins Ausland. Noch ist aber nicht endgültig geklärt, wie lange eine Booster-Impfung ihre Gültigkeit behalten wird.

Noch bis März: 1.500 Euro Corona-Bonus steuerfrei

Ein vom Arbeitgeber gezahlter Corona-Bonus ist nur noch bis einschließlich dem 31. März 2022 steuerfrei. Maximal kann dies ein Betrag von 1.500 Euro sein. Er kann auch in Raten zu dem ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gezahlt werden. Anspruch hat man auf diesen Bonus aber nur einmalig pro Arbeits- oder Dienstverhältnis.

Erster Protein-Impfstoff von Novavax in Deutschland verfügbar

Einen zusätzlichen Impfstoff bringt der Monat Februar. Dann wird der Protein-Impfstoff von Novavax auch in Deutschland erhältlich sein. Experten erhoffen sich von diesem zusätzlichen Impfstoff einen weiteren Schub bei den Impfzahlen. Insgesamt sollen bis zum 21. Februar durch den Bund etwa 1,75 Millionen Dosen des Vakzins zur Verfügung gestellt werden. Und wenn möglich, soll die Verabreichung auch noch im kommenden Monat starten. Eine Bevorzugung sollen dabei Beschäftigte in vielen Bereichen des Gesundheitssystems erhalten.

Härtere Strafen gegen Internet-Hetze

Mutmaßlich strafbare Inhalte auf sozialen Plattformen oder Netzwerken, etwa Facebook, WhatsApp, TikTok oder Telegram, dürfen nun nicht mehr gelöscht werden, sonders sind samt der IP-Adressen oder Passwörtern von mutmaßlich Verdächtigen an das Bundeskriminalamt zu übermitteln.

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Alexander Grünstedt