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200 Menschen müssen in Quarantäne wegen eines Arztbesuchs

Das Gesundheitsamt sucht nach allen Patienten einer Arztpraxis, in der Corona ausgebrochen ist. Inzwischen ermittelt auch die Polizei gegen den Arzt.

Eine Arztpraxis in Schwerin wurde zum Corona-Infektionsherd. Rund 200 Patienten müssen sich daher in Quarantäne begeben. Sie gelten als „direkte Kontaktperson in einem Infektionsfall“. Betroffene, die sich zwischen dem 21. und dem 28. April länger als zehn Minuten in der Praxis in der Johannes-Brahms-Straße 59 in Schwerin aufgehalten haben, sind angehalten, auf Symptome zu achten und sich zeitnah auf Covid-19 testen zu lassen. Sie wurden von der Stadt kontaktiert, hieß es. Allerdings habe der Praxisinhaber noch nicht die vollständigen Patientendaten übermittelt.

Die Stadt schaltete mittlerweile die Polizei ein. Gegen den Arzt der chirurgischen Praxis im Ärztehaus in der Schweriner Weststadt wird nun ermittelt. Die Polizei geht nun Hinweisen nach, wonach der Arzt und Praxisangestellte trotz Symptomen weitergearbeitet hätten.

Wie der NDR berichtet, äußerte Sozialdezernent Andreas Ruhl (SPD) den Verdacht, dass in der Praxis die Anweisung bestand, auf einen Nasen-Mund-Schutz zu verzichten. Nach Aussagen von Bürgermeister Rico Badenschier (SPD) sei der Stadt immer wieder gemeldet worden, dass in der Praxis Corona-Regeln missachtet würden. Daraufhin habe man eine “Gefährderansprache” und Kontrollen durch das Ordnungsamt durchgeführt. Falls sich der Verdacht erhärtet, dass mutwillig Corona-Regeln missachtet und Symptome ignoriert wurden, werde die Staatsanwaltschaft wegen des Vorwurfs der Körperverletzung eingeschaltet, so der Sozialdezernent.

Auch der Präsident der Ärztekammer Mecklenburg-Vorpommern, Dr. Andreas Crusius äußerte sich auf Rückfrage des Senders. Ihm sei bekannt, dass einzelne Ärzte ihre Patienten auffordern, in den Praxen ihre Masken abzunehmen. In dem konkreten Fall sieht er potenziell einen Verstoß gegen die Corona-Regeln und gegen die Hygiene-Regeln. Sollte sich bewahrheiten, dass ein “vom medizinischen Personal verursachter Schaden“ entstanden ist, so hätten Patienten „einen Rechtsanspruch auf Entschädigung”.

Aufgefallen sei der Ausbruch, nachdem eine Mitarbeiterin positiv auf Corona getestet worden war, berichtet Badenschier. Bei der Kontaktermittlung habe sich dann herausgestellt, dass die Praxisangestellte noch “symptomatisch in der Praxis tätig war”. Inzwischen wurden zwei weitere Mitarbeiter sowie der Arzt selbst positiv auf Sars-CoV-2 getestet.

Wer glaubt, dass er betroffen sein könnte, kann sich bei der Bürgerhotline im Stadthaus unter (0385) 545 – 33 33 telefonisch melden oder sich per E-Mail an das Gesundheitsamt Schwerin wenden. In den Helios-Kliniken wurden die Testkapazitäten hochgefahren, damit alle Betroffenen zeitnah getestet werden können.

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Alexander Grünstedt