Achtung Rückruf: Ekel-Fund in beliebten Frühstücksflocken

Etwas in den Frühstücksflocken zu finden, das dort wirklich nichts zu suchen hat, ist nicht nur ekelig, sondern kann auch regelrecht gefährlich sein. Aus diesem Grund fordert das BVL alle Verbraucher, die kürzlich Frühstücksflocken gekauft haben, dringend auf, die Angaben auf der Verpackung genau zu prüfen.

Starten Sie richtig in den Tag: Mit gesunden Ballaststoffen, Vitaminen und Mineralstoffen … und, was um Himmels willen ist das denn? Ein beliebtes Frühstücksmüsli muss zurückgerufen werden, da nicht ausgeschlossen werden kann, dass bestimmte Packungen Fremdkörper enthalten.

Dringender Rückruf von beliebten Frühstücksflocken
Ob bei Kaufland, Rewe oder Edeka, um nur einige zu nennen: Die „Zauberflocken“ mit der Maus sind ein beliebter Verkaufsschlager. Doch nun wird eine ganze Charge zurückgerufen: Wie die Peter Kölln GmbH mitteilt, könnten in bestimmte Packungen Fremdkörper gelangt sein. Um welche Art von Fremdkörpern es sich genau handelt – z. B. Plastik, Glas oder Metall –, hat der Hersteller nicht mitgeteilt, doch ist in jedem Fall größte Vorsicht geboten. Schließlich ist es nicht nur beunruhigend, etwas in den Frühstücksflocken zu finden, das dort nicht hingehört, sondern Fremdkörper stellen auch eine ernsthafte Erstickungs- und Verletzungsgefahr dar. Gerade bei einem Müsli, das bei Kindern so beliebt ist, darf kein Risiko eingegangen werden.

Aus diesem Grund wird den Verbrauchern empfohlen, alle folgenden Verpackungen zurückzugeben:

Artikel: Kölln Zauberfleks Schoko
Packungsinhalt: 375 g
Mindesthaltbarkeitsdatum: 17.04.2027
Chargennummer: L6165 (diese Angabe befindet sich auf der Unterseite der Verpackung)

Die betroffenen Verpackungen wurden in zahlreichen Supermärkten in zwölf Bundesländern verkauft:
Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen.

Verbrauchern wird empfohlen, betroffene Verpackungen in der Supermarktfiliale zurückzugeben, in der sie diese gekauft haben. Der Kaufpreis wird vollständig erstattet. Ein Kassenbon ist nicht erforderlich.

Achtung: Gefahr bei beliebtem Getränk
Verbraucher sollten zudem dringend auf einen zweiten Rückruf achten, bei dem der Inhalt eines beliebten Produkts eine unerwartete Gefahr birgt. Die Rede ist vom erfrischenden alkoholfreien SPRITZ Aperitivo: Wie der Importeur, die Peter Riegel Weinimport GmbH, mitteilt, kann es aufgrund einer möglichen Verunreinigung in bestimmten Flaschen zu einer Nachgärung kommen. Dabei entstehen Gase, die zu einem Überdruck im Inneren der Glasflasche führen. Diese kann dann leicht in Scherben zersplittern.

Verbraucher werden daher dringend gebeten, alle Flaschen, die den folgenden Angaben entsprechen, zurückzugeben oder zu entsorgen:

Artikel: SPRITZ Aperitivo alkoholfrei Pizzolato
Inhalt: 0,275 l
Mindesthaltbarkeitsdatum: 04/2028
Losnummer L.26113A
Hersteller: La Cantina Pizzolato Srl, Via IV November 12, Villorba 31020, Italien

Verbraucher, die feststellen, dass sie betroffene Flaschen gekauft haben, werden zu äußerster Vorsicht aufgefordert: Bitte tragen Sie beim Entsorgen des Flascheninhalts Handschuhe oder ein Handtuch und eine Schutzbrille (falls vorhanden). Die Rückgabe sollte an der Verkaufsstelle erfolgen, an der Sie das Getränk gekauft haben. Bei Fragen zur Rückgabe betroffener Flaschen können Sie sich an die Peter Riegel Weinimport GmbH wenden, Tel. 07774-931313, rueckruf@riegel.de.

Um über die neuesten Lebensmittelrückrufe auf dem Laufenden zu bleiben, wird Verbrauchern empfohlen, das Rückrufportal des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit unter https://www.lebensmittelwarnung.de/ zu besuchen.

Leave a Reply

Your email address will not be published.

Social
Oskar Herbert